Weko setzt tiefere Verrechnungsgebühren für Kreditkarten durch

Das Einverständnis der Weko mit der so genannten Interchange Fee ist auf vier Jahre begrenzt. Dabei handelt es sich um eine Verrechnungsgebühr zwischen den Herausgebern von Kreditkarten und den Kreditkartenunternehmen, welche die Händler für die Akzeptanz von Kreditkarten anwerben. Die Gebühr dürfe nicht weitere Kosten berücksichtigen als die effektiven Netzwerkkosten, schreibt die Weko. Heute gehe sie jedoch über die objektiven Netzwerkkosten hinaus, weshalb eine unzulässige Abrede unter den Beteiligten vorliege, die den Wettbewerb erheblich beeinträchtige.


Wettbewerb zwischen Zahlungsmitteln verstärkt
Zudem wird die Nichtdiskriminierungsklausel abgeschafft, wie die Weko am Mittwoch bekannt gab. Zahlungen mit Kreditkarten können damit teurer werden als Barzahlungen. Dadurch werde der Wettbewerb zwischen den verschiedenen Zahlungsmitteln verstärkt, begründete die Weko ihren Entscheid. Die Nichtdiskriminierungsklausel verbot es bisher den Händlern, bei Bezahlung mit Kreditkarte einen Zuschlag zu verlangen oder bei Barzahlung einen Rabatt zu gewähren.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert