Weko untersucht Verträge der Stromlieferanten

Dabei gehe es vor allem um die Dauer dieser Lieferverträge, sagte Weko-Präsident Walter Stoffel am Mittwoch vor den Medien in Bern. Langfristige Deals seien nur zulässig, wenn auch ein kurzfristiger Vertrag angeboten worden sei.


Zu wenig Wettbewerb
Nach wie vor herrsche auf dem Strommarkt zu wenig Wettbewerb. Hinzu komme die personelle Verflechtung in der Branche. Dadurch bestehe eine höhere Gefahr von unzulässigen Abreden oder eines Missbrauchs von marktbeherrschender Stellung. Die Weko sei dabei, «einen Berg von Meldungen» über mögliche Problemfälle zu bearbeiten, sagte Stoffel im Rückblick auf die vergangenen sechs Monate seit der formellen Einführung des revidierten Kartellgesetzes. Die Lieferantenverträge auf dem Elektrizitätsgebiet seien ein Beispiel dafür.


Einjährige Übergangsfrist
Das verschärfte Kartellrecht war im April 2004 eingeführt worden. Allerdings wurde eine einjährige Übergangsfrist gewährt. Seither kann die Weko selbst direkt Sanktionen verhängen. (awp/mc/gh)

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