Weko-Verfahren gegen Kreditkarten-Betreiber bald abgeschlossen

«Der Verfügungsentwurf liegt derzeit für eine Stellungnahme bei den Parteien», sagte Weko-Vizedirektor Olivier Schaller gegenüber der Nachrichtenagentur sda. Er bestätigte damit einen Bericht der «SonntagsZeitung». Zum Inhalt des Papiers wollte Schaller mit Verweis auf das laufende Verfahren aber keine Auskunft geben.


«Interchange Fee» im Visier
Die Weko werde im Sommer aufgrund des Entwurfs und der Stellungnahmen ihren Entscheid treffen. Schaller rechnet mit einem Entscheid der Weko bis Ende September. Konkret geht es um die Frage, ob Absprachen über Verrechnungsgebühren bei den Kartensystemen MasterCard und Visa kartellrechtlich zulässig sind. Im Visier ist die «Interchange Fee». Diese Verrechnungsgebühr zahlen Kreditkartenunternehmen wie Telekurs und Corner Banca, welche Händler dazu bringen, Kreditkarten zu akzeptieren. Denn sie erhalten zunächst jenen Kaufbetrag gutgeschrieben, welche die Kreditkartenherausgeber wie die beiden Grossbanken UBS und CSG, Corner Banca oder Viseca (Kantonalbanken) dann beim Karteninhaber eintreiben.


Deckung der Kosten
Zur Deckung der Kosten der Kartenbetreiber reicht die Kartengebühr von üblicherweise rund 100 Fr. pro Jahr nicht aus. Deshalb wird zusätzlich eine Verrechnungsgebühr auf den Kartenumsätzen erhoben. Der angewendete Prozentsatz auf den innerhalb der Schweiz getätigten Transaktionen wird von den Kreditkartenunternehmen und den Kreditkartenherausgebern gemeinsam festgesetzt. (awp/mc/gh)

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