ZKB nimmt ihre Mitarbeitenden an die kürzere Leine

Die Weisung «SG Nr. 8.1» enthält zwei wesentliche Neuerungen: Depots bei Drittbanken sind zwar weiterhin erlaubt, müssen aber neu bewilligt werden. Eigengeschäfte der Mitarbeitenden sind ausserdem grundsätzlich über die ZKB abzuwickeln, wie Sprecher Christian Felix einen Bericht des «Tages-Anzeigers» vom Freitag bestätigte.


Beziehungen zu Drittbanken offen legen
Die Mitarbeitenden müssen ihre allfälligen Beziehungen zu Drittbanken bis Ende Januar 2008 offen legen und eine Bewilligung einholen. Angestellte, die ihr Konto auf die ZKB transferieren wollen, bekommen die Kosten dafür vergütet.


Haltefrist von Wertschriften verlängert
Weiter hat die Bank die Haltefrist zwischen dem Kaufs- und Verkaufstag von Wertschriften von einer Nacht auf sieben Tage verlängert. Dies soll kurzfristige Spekulationsgeschäfte verhindern.


Insiderinformationen für Eigengeschäfte verboten
In der Weisung weiter festgehalten ist ein Verbot, Insiderinformationen für Eigengeschäfte auszunützen. Ausserdem sind maximal 30 Transaktionen pro Monat erlaubt. «Wir wollen nicht, dass unsere Mitarbeitende sich mehr mit eigenen Geschäften befassen als mit denen, für die sie bezahlt werden», sagte Felix.


Standardregeln auf dem Finanzplatz
Die Regeln entsprächen im Wesentlichen dem Standard auf dem Finanzplatz, sagte der ZKB-Sprecher weiter. Ein Unterschied zu den Weisungen anderer Banken ist jedoch die Erlaubnis, weiterhin Drittbankendepots zu haben. Mitarbeitenden der Raiffeisen-Bank ist dies beispielsweise verboten. Regelungen für Haltefristen oder Transaktionsmenge liessen sich nicht kontrollieren, wenn Geschäfte über Drittbankendepots abgewickelt würden, begründete Stefan Kern, Sprecher der Raiffeisen-Gruppe, die strikte Regelung.


Arbeitsrechtlich nicht unproblematisch
Felix entgegnete, «es ist arbeitsrechtlich nicht unproblematisch, wenn ein Dienstleister seinen Mitarbeitenden vorschreibe, eine Leistung X bei ihm zu beziehen». Ein Swiss-Mitarbeiter müsse auch nicht nur mit Swiss fliegen.


Kontrolle durch Stichproben
Kontrolliert wird das Einhalten der Weisung durch Stichproben, wie Felix weiter sagte. Da die ZKB-Mitarbeitenden weiterhin über Drittbanken arbeiten könnten, rechne er nicht damit, dass es grossen Widerstand geben werde. Es werde vielleicht höchstens Diskussionen darüber geben, was bewilligt wird und was nicht. (awp/mc/ab)

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