Actelion tätigt Rückstellung wegen Asahi-Rechtsstreit

Actelion tätigt Rückstellung wegen Asahi-Rechtsstreit
Jean-Paul Clozel, ehemaliger Actelion-CEO.

Actelion-CEO Jean-Paul Clozel.

Zürich – Das Pharma-Unternehmen Actelion tätigt mit Blick auf einen noch ungelösten Rechtsstreit mit Asahi Kasei eine Rückstellung von 577 Mio USD. Diese Summe sprachen Geschworene an einem US-Gericht Anfang Mai 2011 dem japanischen Unternehmen als Entschädigung zu.

Im US-Recht sind Anträge auf eine Überprüfung des Urteils nach der Verkündung üblich (Post Trial Motion). Weil das erstinstanzliche Gericht bis zum 28. Juni noch nicht über die Eingabe befunden hat, wurde nun die Rückstellung vorgenommen. Actelion fordert unter anderem, dass die Schadenersatzsumme deutlich reduziert wird. Wie die Allschwiler Gesellschaft am Mittwoch mitteilt, wird die Rückstellung noch im zweiten Quartal 2011 vorgenommen. Allfällige Minderungen der Schadensersatzzahlung würden im dritten Quartal reflektiert. Da das damalige Urteil weder durch Fakten, noch durch die Gesetzgebung gestützt werde, rechne sich Actelion gute Chancen aus, das Urteil auch als Ganzes anfechten zu können. Der entsprechende Antrag werde «zu gegebener Zeit» eingereicht.

Streit um Lizenzabkommen
Der Streit geht auf ein Lizenzabkommen von CoTherix und Asahi im Juli 2006 zurück, das zur Weiterentwicklung des Medikamentenkandidaten Fasudil abgeschlossen wurde. Im Januar 2007 übernahm Actelion dann CoTherix und stellte schon bald darauf die klinische Entwicklung von Fasudil ein. Das Präparat galt seinerzeit als Konkurrenzprodukt für den Actelion-Verkaufsschlager Tracleer zur Therapie von pulmonal-arterieller Hypertonie. 2008 reichte Asahi eine Klage gegen Actelion ein. Ein kalifornisches Gericht verurteilte Actelion Anfang Mai 2010 zu einer Schadenersatzzahlung von 547 Mio USD zuzüglich einer Strafzahlung von 30 Mio USD. Die Schadenersatzzahlung setzt sich aus 358,95 Mio USD für entgangene Gewinne von Asahi und aus 187,4 Mio für geleistete Entwicklungskosten zusammen. Actelion will jedoch nur einen der zwei genannten Beträge bezahlen und setzt auf die erwähnte Post Trial Motion.

Guidance für Non-US GAAP EBIT nicht tangiert
Einen Entscheid des Gerichts erwartet Actelion-CFO Andrew Oakley noch im Laufe des nächsten Monats, wie er gegenüber AWP erklärte. Sollte die Strafe wie von den Geschworenen gefordert 577 Mio USD betragen, sei es «sehr wahrscheinlich», dass Actelion im Geschäftsjahr 2011 nach der Rechnungslegungsnorm US GAAP einen operativen Verlust schreiben werde. Nicht betroffen von einer Zahlung an Asahi Kasei sei die Guidance für den nicht nach US GAAP berechneten EBIT in Lokalwährungen. Actelion stellte zuletzt für diese Kennzahl 2011 einen Anstieg im niedrigen zweistelligen Bereich in Aussicht. Zu aktuellen Devisenkursen allerdings dürfte der Non-GAAP EBIT jedoch wegen der aktuellen Frankenstärke unter dem Niveau von 2010 ausfallen, heisst es. (awp/mc/upd/ss)

 

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