Affäre Hildebrand: Strafverfahren gegen Blocher eingestellt

Affäre Hildebrand: Strafverfahren gegen Blocher eingestellt

Christoph Blocher. (Copyright: Das Schweizer Parlament)

Zürich – Für den ehemaligen SVP-Nationalrat und Alt-Bundesrat Christoph Blocher hat die «Affäre Hildebrand» keine strafrechtlichen Folgen. Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat das Verfahren wegen Bankgeheimnisverletzung gegen ihn eingestellt.

Die Staatsanwaltschaft sei nach Würdigung der Aussagen der Beteiligten sei zum Schluss gelangt, dass Christoph Blocher keinen Einfluss auf den Entscheid des ehemaligen IT-Mitarbeiters der Bank Sarasin genommen habe, vertrauliche Bankdaten weiterzugeben, heisst es in der Mitteilung der Oberstaatsanwaltschaft vom Donnerstag. Die Untersuchung habe ergeben, «dass strafrechtlich relevante Unterstützungshandlungen von Christoph Blocher bei der Weitergabe vertraulicher Bankdaten des ehemaligen Nationalbankpräsidenten nicht erstellt sind». Das Verfahren sei deshalb eingestellt worden.

Verdacht der Gehilfenschaft zur Verletzung des Bankgeheimnisses
Aktiv geworden war die Staatsanwaltschaft III gegen Blocher im März 2012 in Zusammenhang mit weiteren Verfahren gegen einen ehemaligen IT-Mitarbeiter der Bank Sarasin und dessen Schulfreund, den Thurgauer SVP-Politiker und Rechtsanwalt Hermann Lei. Anfang 2012 hatte die «Weltwoche» umstrittene Devisentransaktionen des damaligen Nationalbankpräsidenten Philipp Hildebrand publik gemacht, die er 2011 rund um die Einführung der Wechselkursuntergrenze zum Euro getätigt haben soll.

Blocher wurde der Gehilfenschaft zur Verletzung des Bankgeheimnisses verdächtigt. Im Mittelpunkt der Ermittlungen stand ein Treffen mit dem IT-Mitarbeiter der Bank Sarasin und Lei.

Die Ermittlungen sollten Klarheit schaffen, «ob Blocher die Preisgabe vertraulicher Bankdaten in strafrechtlich relevanter Weise veranlasst oder gefördert hat», wie es in der Mitteilung der Oberstaatsanwaltschaft heisst. Blocher hatte dies stets bestritten.

Kein strafbares Verhalten festgestellt
45 Monate nach der Eröffnung des Verfahrens kommt die Zürcher Justiz «nach Würdigung und Aussagen der Beteiligten» nun zum Schluss, dass Blocher keinen Einfluss auf den Entscheid des IT-Mitarbeiters genommen habe. Dies weder im Rahmen von Gesprächen noch in Zusammenhang mit der Weitergabe von Informationen an die «Weltwoche».

Auch die im Rahmen der Hausdurchsuchung erhobenen verwertbaren Sachbeweise liessen keinen andern Schluss zu. Nicht verwerten durfte die Staatsanwaltschaft die bei Blocher sichergestellten Hinweise auf seine Medienkontakte. Das Bundesgericht hatte im Sommer 2014 zwar entschieden, dass Blochers Computer entsiegelt werden darf – allerdings mit der Einschränkung, dass der Mail-Verkehr mit dem Journalisten der «Weltwoche» nicht verwendet werden darf. Die Bundesrichter beriefen sich dabei auf den journalistischen Quellenschutz.

Lei und IT-Mitarbeiter angeklagt
Gegen den ehemaligen IT-Mitarbeiter und Hermann Lei hat die Staatsanwaltschaft beim Bezirksgericht Zürich Anklage unter anderem wegen Verletzung des Bankgeheimnisses beziehungsweise Gehilfenschaft dazu erhoben. Die Verhandlung ist auf den 30. März 2016 angesetzt.

Die Veröffentlichung der Bankdaten führte dazu, dass der Direktor der Nationalbank (SNB), Philipp Hildebrand, den Hut nehmen musste. Am 9. Januar 2012 trat er vor die Medien und erklärte, er sei nicht in der Lage, zweifelsfrei zu beweisen, dass seine Frau und nicht er kurz vor der Festsetzung der Kursuntergrenze von 1,20 Franken durch die SNB die umstrittene Transaktion in Auftrag gegeben habe. (awp/mc/pg)

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