Auch Frauen sollen künftig bis 65 arbeiten

Auch Frauen sollen künftig bis 65 arbeiten
Sparen mit der Altersvorsorge.

Männer und Frauen sollen nach dem Willen des Bundesrates künftig mit 65 Jahren in Rente gehen. (Foto: karepa – Fotolia.com)

Bern – Der Bundesrat hat die Leitlinien für eine zukunftsfähige Altersvorsorge definiert und damit das Fundament für die umfassende Reform «Altersvorsorge 2020» gelegt. Der Bundesrat verfolgt dabei einen gesamtheitlichen Ansatz, bei dem die Leistungen der 1. und der 2. Säule gemeinsam betrachtet und aufeinander abgestimmt werden. Unter anderem wird eine Harmonisierung des Referenzalters für Männer und Frauen von 65 Jahren und eine Flexibilisierung des Altersrücktritts für AHV und BVG angestrebt.

Die schweizerische Altersvorsorge ist mit grossen Herausforderungen konfrontiert. Die Menschen leben immer länger, in ein paar Jahren kommen wiederum ausserordentlich geburtenstarke Jahrgänge ins AHV-Alter, und die Kapitalerträge liegen seit Jahren hinter den Erwartungen zurück. Das hat spürbare Konsequenzen für beiden Säulen der Altersvorsorge. Die Kapitalreserven der AHV werden etwa ab dem Jahr 2020 kontinuierlich abnehmen. Die gesetzlich definierten Mindestleistungen der Pensionskassen sind nicht ausreichend finanziert.

Gleichzeitig hätten sich die Bedürfnisse der Menschen verändert, schreibt das Eidg. Departement des Innen in einer Medienmitteilung: Nur noch etwa ein Viertel geht zum Zeitpunkt des AHV-Alters in Pension; die meisten wünschten oder benötigten flexiblere Lösungen für den Übergang in den Ruhestand.

Leitlinien für eine mehrheitsfähige Reform bis zum Jahr 2020
Der Bundesrat zeigt sich überzeugt, dass nur eine Gesamtsicht der Probleme und ein umfassender Lösungsansatz erfolgversprechend ist. Er betrachtet darum die beiden Säulen der Altersvorsorge gemeinsam und will sie so reformieren, dass deren Leistungen und Finanzierungen aufeinander abgestimmt sind. Gemäss den aktuellen finanziellen Perspektiven für die AHV ist davon auszugehen, dass eine Reform der Altersvorsorge spätestens ab dem Jahr 2020 greifen muss. Diese Zeit muss nach Ansicht des Bundesrats genutzt werden, um die Reform ausgewogen zu gestalten und bei den politischen Kräften sowie in der Bevölkerung zu verankern. Wenn die Reform diesmal nicht gelinge, gerate die Altersvorsorge in Gefahr. Um diese Gefahr abzuwenden, schlägt der Bundesrat folgendes Vorgehen vor:

  • Harmonisierung des Referenzalters für Männer und Frauen bei 65 Jahren (AHV und BVG);
  • koordinierte und versicherungstechnisch korrekte Flexibilisierung des Altersrücktritts für AHV und BVG
  • Anreize zur Weiterführung der Erwerbstätigkeit bis zum Referenzalter und darüber hinaus;
  • Reduktion der Attraktivität eines vorzeitigen Altersrücktritts, insbesondere Anhebung der Schwelle von 58 Jahren für den frühesten Zeitpunkt des Altersrücktritts in der beruflichen Vorsorge;
  • Anpassung des BVG-Mindestumwandlungssatzes an die Verlängerung der Lebenserwartung und an das veränderte Zinsumfeld;
  • Kompensationsmassnahmen, die zur Erhaltung des Leistungsniveaus notwendig sind, inkl. für die Übergangsgeneration;
  • Prüfung institutioneller Massnahmen zur Erweiterung der Aufsicht der FINMA in Richtung eines effektiven Versichertenschutzes, zur Verbesserung der Transparenz bei den Versicherern und für eine ausgewogenere Gewinnverteilung zwischen Versicherten und Aktionären;
  • Prüfung der Notwendigkeit einer Anpassung von Leistungen und Beiträgen an die wirtschaftlichen und sozialen Veränderungen;
  • Prüfung einer Zusatzfinanzierung;
  • Ausarbeitung eines Interventionsmechanismus, gestützt auf die Eckwerte der in der IV-Revision 6b vorgesehenen Regelung und gemäss den in der AHV zu definierenden Interventionsschwellen;
  • Gleichzeitige Unterbreitung der Harmonisierung des Referenzalters und eines Interventionsmechanismus;
  • Prüfung einer Anbindung des Bundesbeitrags an die Entwicklung der Mehrwertsteuererträge.

Das Eidg. Departement des Innern wird dem Bundesrat bis im nächsten Sommer ein Aussprachepapier unterbreiten, das die Eckwerte der «Altersvorsorge 2020» konkretisiert und die damit einhergehenden finanziellen, sozialen und wirtschaftlichen Folgen vertieft prüft. Auf dieser Basis soll dann der Entwurf für die Reform ausgearbeitet und Ende Jahr in die Vernehmlassung geschickt werden.

Pensionskassen fordern schnelleres Vorgehen
Der Pensionskassenverband ASIP begrüsst grundsätzlich die Vorschläge des Bundesrats für Reformen bei der Altersvorsorge. Die Stossrichtung stimme und es seien die richtigen Themen behandelt. Im Rahmen der vorgesehenen Gesamtbetrachtung ist an einer starken berufliche Vorsorge festzuhalten. Eine Stärkung der AHV zulasten der berufliche Vorsorge sei nicht zielführend.

Senkung des Umwandlungssatzes unausweichlich
Der ASIP unterstützt sowohl eine Erhöhung als auch eine Flexibilisierung des Rentenalters. Der Umwandlungssatz müsse, begleitet von flankierenden Massnahmen, gesenkt werden, wobei noch offen sei, welche flankierenden Massnahmen die beste Wahl sind. Die längere Lebenserwartung mache es notwendig, für eine längere Bezugsdauer der Renten zu planen und der Quersubventionierung durch jüngere Generationen entgegenzuwirken. Insgesamt dauert dem ASIP der Prozess aber zu lange. (EDI/ASIP/mc/pg)

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