Bank Frey & Co. AG stellt ihre Tätigkeit als Bank ein

Bank Frey & Co. AG stellt ihre Tätigkeit als Bank ein

Mitteilung über Geschäftseinstellung der Bank Frey & Co. AG am 17.10.2013. (Bildschirmaufnahme)

Zürich – Auf Antrag des Verwaltungsrates hat eine ausserordentliche Generalversammlung der Aktionäre der Bank Frey & Co. AG entschieden, dass die Bank Frey ihre Geschäftstätigkeit einstellen wird. Der Entscheid ist auf die zunehmend schwierigen Marktverhältnisse, die ausufernde Regulierung und die kaum mehr zu tragenden Auflagen zurückzuführen, welche kleinere Privatbanken unter anderem infolge des Steuerstreits mit den USA zu erfüllen haben.

Die Bank Frey hat in den vergangenen Monaten festgestellt, dass sich Kosten und Aufwendungen in einem Ausmass abzeichnen, die für eine kleinere Privatbank nicht mehr tragbar sind, vor allem auch, wenn sie im besten Interesse ihrer Kunden wettbewerbsfähig bleiben will. Grund dafür ist die in immer kürzeren Abständen erfolgende und sich stetig verdichtende Regulierung der Finanzinstitute.

Finanziell gesund
Verwaltungsratspräsident Dr. Markus A. Frey bedauert den schmerzlichen Entscheid zutiefst: „Aufgrund der Entwicklungen in den letzten Jahren haben sich vor allem innerhalb der Schweiz Umstände und Herausforderungen ergeben, die eine sinnvolle Weiterführung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsgeschäfts für eine kleine Bank nicht mehr erlauben. Die Bank Frey zieht sich daher aus der operativen Geschäftstätigkeit als Bank zurück.“
Die Bank Frey ist finanziell gesund und wird nicht liquidiert. Der Entscheid zur Aufgabe der Banktätigkeit erfolgt freiwillig aufgrund einer eigenen Analyse der Gesamtumstände.

Verfahren des U.S. Department of Justice noch offen
Der Steuerstreit zwischen den USA und der Schweiz hat bekanntlich zu einem unilateralen Programm geführt, welches das U.S. Department of Justice (DoJ) den Schweizer Banken anbietet. Davon ausgeschlossen sind indes die Banken der sogenannten Kategorie 1, gegen die bereits ein Verfahren läuft. Die Bank Frey gehört zu dieser Kategorie, da sie Gegenstand einer Untersuchung des DoJ ist, wie sie dies bereits im Geschäftsbericht 2012 publizierte.

Dabei ist herauszustreichen, dass die Bank Frey in diesem Verfahren „subject“ und nicht „target“ ist. Sie ist also weder angeklagt noch bedroht, angeklagt zu werden. Ebenso hat sie sich innerhalb der Schranken des schweizerischen Rechts und des US-Rechts kooperativ verhalten und beabsichtigt, dies auch weiterhin zu tun. Aufgrund des laufenden Verfahrens sowie aus grundsätzlichen Überlegungen sind zum jetzigen Zeitpunkt keine zusätzlichen Erläuterungen möglich. Die Bank Frey und ihre Verantwortlichen werden zu gegebener Zeit ausführlicher informieren.

Finma begleitet den Prozess
Die Schweizer Aufsichtsbehörde FINMA bestätigte am Freitag, dass sie von der Bank Frey über die Absicht informiert worden sei, die Banklizenz zurückzugeben. Die FINMA begleite dabei auch den Prozess des «Run-off» der Banktätigkeit. «Die Bewilligungsvoraussetzungen müssen auch im Prozess der Lizenzrückgabe erfüllt sein», betonte FINMA-Sprecher Tobias Lux auf Anfrage. Ende 2012 verwaltete die Bank Frey gemäss Geschäftsbericht Kundenvermögen in Höhe von 1,9 Mrd CHF und wies für das Geschäftsjahr 2012 einen Reingewinn von 6,9 Mio CHF aus. Die Bilanzsumme der Bank betrug Ende 2012 407 Mio CHF. Das Zürcher Institut beschäftigte zudem per Ende letzten Jahres insgesamt 33 Personen.

Chef des Privatkundengeschäfts wurde im April von Funktionen entbunden
Die Bank Frey & Co. AG teilte am 21. April  mit, dass sie Herrn Stefan Buck von seinen Funktionen als Leiter Private Banking und Mitglied der Geschäftsleitung entbunden hat, damit er sich frei gegen Anschuldigungen wehren kann, die gegen ihn vor einem Bezirksgericht in New York erhoben wurden. In keiner Weise ist dieser Schritt dahingehend zu interpretieren, dass die Bank Frey Stefan Buck für Handlungen verantwortlich macht, derer er beschuldigt wird, heisst es in der Mitteilung von April.  Die Bank Frey unterstütze Stefan Buck in diesem Verfahren. (Bank Frey/mc/cs)

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