Bundesrat beschliesst Sanktionen gegen Syrien

Bundesrat beschliesst Sanktionen gegen Syrien

EVD-Vorsteher Johann Schneider-Ammann.

Bern – Der Bundesrat hat am Mittwoch Sanktionen gegen Syrien beschlossen. Die Schweiz schliesst sich jenen Massnahmen an, welche die EU am 9. Mai verhängt hatte. Der Bundesrat erliess am Mittwoch eine entsprechende Verordnung, die am Donnerstag in Kraft tritt, wie das Volkswirtschaftsdepartement (EVD) mitteilte.

Die Sanktionen begründet er mit der seit rund zwei Monaten anhaltenden gewaltsamen Unterdrückung von friedlichen Protesten der Bevölkerung durch die syrischen Streit- und Sicherheitskräfte. Der Bundesrat habe die Gewalt in Syrien schon verschiedentlich verurteilt, sagte Bundesratssprecher André Simonazzi vor den Medien in Bern. Mit den Sanktionen habe er nun ein klares Zeichen gesetzt. Verbessere sich die Lage nicht, könnten die Sanktionen ausgeweitet werden.

Einreiseverbot gegen 13 Personen
Zu den am Mittwoch beschlossenen Sanktionen gehört ein Einreiseverbot gegen 13 Personen. Unter ihnen ist auch Maher al-Assad, der Bruder des Präsidenten. Er wird in der Sanktionsliste als Hauptanführer des gewaltsamen Vorgehens gegen die Demonstranten bezeichnet. Der syrische Präsident Baschar al-Assad ist dagegen von den Sanktionen ausgenommen. Auch die EU hatte gegen ihn keine Massnahmen verhängt. Vor rund einer Woche liess sie allerdings verlauten, sie bereite nun auch Sanktionen gegen den Präsidenten vor.

Konten gesperrt
Gegen die 13 anderen Exponenten des syrischen Regimes haben die EU und die Schweiz nicht nur Reise-, sondern auch Finanzsanktionen verhängt: Ihre Konten sind gesperrt. Personen und Institutionen, die entsprechende Vermögenswerte halten oder verwalten, müssen dies dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) unverzüglich melden. Weiter gilt ein Waffenembargo. Verboten ist die Ausfuhr von Rüstungsgütern und Gütern, die für die Repression in Syrien verwendet werden könnten. Das Embargo werde zu keiner Änderung führen, hält das EVD fest. Die Schweiz habe schon seit über zehn Jahren kein Kriegsmaterial mehr nach Syrien exportiert.

Sanktionen gegen mehrere Regimes
In den vergangenen Monaten hat die Schweiz gegen verschiedene Regimes im arabischen Raum Sanktionsmassnahmen beschlossen. Betroffen sind neben Syrien die inzwischen abgesetzten Regimes von Tunesien und Ägypten sowie Libyen. Rüstungsembargos gelten nur für Libyen und Syrien. Im Fall von Tunesien und Ägypten wurden ausschliesslich Finanzsanktionen beschlossen. Die Sperrung von Konten hatte die Schweiz im Fall von Ägypten, Libyen und Tunesien jeweils vor der EU verfügt.

Beteiligung an nicht-militärischen UNO-Sanktionen
An nicht-militärischen UNO-Sanktionen muss sich die Schweiz seit ihrem Beitritt beteiligen. Beschliesst die EU Sanktionen, entscheidet der Bundesrat, ob die Schweiz sich diesen anschliesst. Anfang Mai legte Aussenministerin Micheline Calmy-Rey Zahlen zu den Geldern aus Nordafrika vor. Die bis dahin in der Schweiz gesperrten Vermögen beliefen sich demnach auf rund 830 Mio CHF.

Beträchtliche Vermögenswerte gesperrt
Der grösste Teil – rund 410 Mio – stammt aus dem Umfeld des ehemaligen ägyptischen Präsidenten Husni Mubarak. Auch aus Libyen tauchten beträchtliche Vermögenswerte auf. Seit Verhängung der Sanktionen gegen das Gaddafi-Regime Ende Februar wurden 360 Mio CHF gesperrt. Aus dem Umfeld des tunesischen Ex-Präsidenten Ben Ali wurden 60 Mio eingefroren. (awp/mc/ss)

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