Bundesrat möchte leistungsabhängige Preise für Zug- und Autofahrten

Bundesrat möchte leistungsabhängige Preise für Zug- und Autofahrten

Bundesrätin Doris Leuthard, Vorsteherin des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK

Bern – Schluss mit Staus auf Schweizer Strassen und Dichtestress in Zügen: Dieses langfristige Ziel verfolgt der Bundesrat. Nun hat er erste Modelle für eine leistungsabhängige Verkehrsabgabe skizziert. Der Weg bis zu einer möglichen Umsetzung ist noch weit.

Der Bundesrat nahm am Mittwoch den Entwurf des Konzeptberichts Mobility Pricing zur Kenntnis und schickte ihn in eine Anhörung. Dieser beinhaltet noch keinen Auftrag für eine allfällige spätere Umsetzung, stösst aber die politische Debatte an, wie Kapazitäts- und Finanzierungsprobleme im Schweizer Verkehr künftig gelöst werden könnten.

Mobility Pricing für Zug und Auto
«Mobility Pricing erlaubt es, die bestehenden Kapazitäten von Strasse und Schiene besser zu nutzen und Verkehrsspitzen zu brechen», heisst es im 68-seitigen Bericht. Geschehen soll dies mit leistungsabhängigen Preisen für Zug- und Autofahrten.

Kurz ausgedrückt: Wer mehr Verkehr in Spitzenzeiten «konsumiert», soll auch mehr dafür bezahlen. Mit dem neuen System soll laut Bundesrat insgesamt aber nicht mehr, sondern anders bezahlt werden. Mobilität müsse weiterhin für alle Nutzer erschwinglich bleiben.

Einfacheres System für Gelegenheitsnutzer
Konkret soll der häufige Nutzer für seinen Mobilitätskonsum künftig leistungsbezogen abrechnen. Für Gelegenheitsnutzer, beispielsweise Verkehrsteilnehmer aus dem Ausland, will der Bund ein einfacheres System bereitstellen. Denkbar sei etwa eine Verkehrspauschale über eine E-Vignette.

Der Bericht liefert noch keine konkreten Vorschläge, wo und wie viel künftig bezahlt werden könnte. Die verschiedenen skizzierten Modelle sehen für den motorisierten Individualverkehr aber eine Kilometerabgabe und zu Hauptverkehrszeiten und/oder an neuralgischen Stellen einen Kilometerzuschlag vor. «Damit könnten Stau- und Knappheitsprobleme dort angegangen werden, wo sie auftreten», heisst es im Bericht.

Örtlich und zeitlich differenzierte Tarife
Im öffentlichen Verkehr ist laut Bund ein Konzept vorstellbar, dass auf besonders stark belasteten Bahn-, Bus- und Tramlinien örtlich und zeitlich differenzierte Tarife einführt. Auch der ÖV-Kunde würde also mehr für Fahrten auf Hauptverkehrslinien und in Zeiten hoher Verkehrsbelastung bezahlen. Der Bahngüterverkehr eignet sich laut der Regierung dagegen nicht für ein Mobility Pricing. Anreize zur effizienten Nutzung der Schieneninfrastruktur durch den Güterverkehr erfolgten schon heute. Das Trassenpreissystem differenziere unter anderem nach Nachfrage, Trassenqualität, Infrastrukturverschleiss und Emissionen.

Vielfahrer sollen ihr Mobilitätsverhalten überdenken
Der vorliegende Bericht zu Mobility Pricing kommt nicht von ungefähr. Gemäss Modellrechnungen des Bundes ist davon auszugehen, dass die Verkehrsleistungen auf Strasse und Schiene zwischen 2010 und 2030 um rund einen Viertel ansteigen werden.

Strasse und Schiene liessen sich aufgrund des beschränkten Platzes und steigender Kosten nicht unbegrenzt ausbauen, schreibt der Bundesrat. Im derzeitigen Verkehrssystem fehlten Anreize, die Fahrleistung gering zu halten oder Spitzenstunden zu meiden. Mit Mobility Pricing könnten insbesondere Vielfahrer, die heute dank nicht fahrleistungsbezogenen Abgaben profitieren, ihr Mobilitätsverhalten überdenken.

Angepasste Unterrichtszeiten in Schulen und flexible Arbeitsmodelle
Verschiedene Studien deuten laut der Regierung daraufhin, dass die Möglichkeit zur Verschiebung von Fahrten von Spitzenzeiten auf Randzeiten besteht. Einen weiteren Beitrag zur Entlastung könnten flankierende Massnahmen leisten – beispielsweise angepasste Unterrichtszeiten in Schulen oder flexible Arbeitsmodelle.

Der Entwurf des Bericht, der vom Eidgenössischen Verkehrsdepartement (UVEK) verfasst wurde, geht nun bis am 17. September 2015 in eine Anhörung. Erst danach legt der Bundesrat das weitere Vorgehen fest. Bei einer flächigen Gebührenerhebung müsste die Bundesverfassung angepasst werden. Daneben sind noch viele Fragen offen, etwa zu den Auswirkungen, Kosten, rechtlichen Grundlagen und zur technischen Umsetzung von Mobility Pricing. (awp/mc/hfu)

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