Bundesrat nimmt neuen Anlauf zur Stärkung flankierender Massnahmen

Bundesrat nimmt neuen Anlauf zur Stärkung flankierender Massnahmen
Bundesrat Johann Schneider-Ammann, Vorsteher WBF. (Foto: admin.ch)

Bundesrat Johann Schneider-Ammann, Vorsteher WBF. (Foto: admin.ch)

Bern – Vor zwei Wochen hat der Bundesrat bekannt gegeben, wie er sich bei der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative gegenüber der EU zu verhalten gedenkt. Am Freitag hat er nun beschlossen, welche Begleitmassnahmen er in der Schweiz ergreifen will.

Unter anderem soll die auf Eis gelegte Verschärfung der flankierenden Massnahmen wieder aus der Schublade gezogen werden. Konkrete Entscheide dazu traf der Bundesrat nicht. Er rief die Sozialpartner aber dazu auf, sich rasch auf Massnahmen gegen Missbräuche auf dem Arbeitsmarkt zu einigen. Eine Botschaft mit Vorschlägen für allenfalls nötige Gesetzesänderungen soll Bundesrat Johann Schneider-Ammann dem Bundesrat bis Mitte März vorlegen.

Mit diesem Vorgehen war die Regierung schon einmal glücklos. Als es gegolten hätte, vor der Abstimmung über die Masseneinwanderungsinitiative am 9. Februar 2014 die gewerkschaftlichen Zweifler ins Boot zu holen, kam keine Einigung der Sozialpartner zu Stande. Erst später machte eine Arbeitsgruppe unter Leitung des Staatssekretariats für Wirtschaft Vorschläge zur Verschärfung der flankierenden Massnahmen.

Diese legte der Bundesrat dann allerdings auf Eis, bis klar war, wie es mit der Umsetzung der Initiative weitergeht. Als einziges konkretes Ergebnis liegt dem Parlament die Erhöhung der Sanktionen bei Verstössen gegen die minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen von 5000 auf 30’000 CHF vor. Mit dem Entscheid für eine Schutzklausel hat der Bundesrat vor zwei Wochen die Marschrichtung vorgegeben. Nun ist wieder die Arbeitsgruppe gefragt.

Missbrauch bei vereinfachter Abrechnung
Handfester sind die Entscheide des Bundesrats in Bezug auf das Schwarzarbeitsgesetz. Er schlägt vor, den Austausch der verschiedenen an der Schwarzarbeitsbekämpfung beteiligten Behörden zu verbessern. Das soll auch bei der Umsetzung der flankierenden Massnahmen helfen. Der Bundesrat hofft, dass dank der engeren Zusammenarbeit und einer erweiterten Meldebefugnis auch Verstösse gegen allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge aufgedeckt werden können.

Im Rahmen der Revision will der Bundesrat den Anwendungsbereich des vereinfachten Abrechnungsverfahrens auf das Personal in Privathaushalten einschränken. Der Bundesrat ist zum Schluss gekommen, dass das Instrument zu Bekämpfung der Schwarzarbeit zur Abrechnung von Verwaltungshonoraren zweckentfremdet und wiederholt auch zur Steuerersparnis genutzt worden ist.

Ein weiteres Umsetzungselement ist die Fachkräfteinitiative. Der Bundesrat möchte, dass es damit endlich vorwärts geht – ohne aber entsprechende Entscheide zu fällen. Zunächst sollen Arbeitsgruppen prüfen, wo es Lücken bei der Aus- und Weiterbildung gibt. Im Fokus stehen Gesundheits- und technische Berufe sowie das Bau- und das Gastgewerbe, in welchen der Fachkräftemangel besonders gross ist.

An einem Fachkräftegipfel im September 2016 werden die Resultate präsentiert und die Kräfte für das weitere Vorgehen gebündelt werden. Bis dahin soll Schneider-Ammanns Departement abklären, wie die Weiterbildung älterer Arbeitnehmender finanziert werden könnte. Schon im Sommer wollen die zuständigen Departemente aufzeigen, wie die grossen Bundesbetriebe mehr Personal aus- und weiterbilden oder auch einfach mehr inländische Arbeitnehmende einstellen könnten.

Anlehre für Flüchtlinge
Mit dem Ziel, das inländische Arbeitskräftepotenzial besser auszuschöpfen, wird auch ein Pilotprogramm für eine Flüchtlingslehre lanciert. Mit einer Art Vorlehre sollen fähige und motivierte anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene frühzeitig sprachlich und fachlich geschult werden. Praxiseinsätze sollen sie mit der Schweizer Arbeitsrealität vertraut machen.

Laut Bundesrat sollen am Pilotprogramm zunächst rund 1’000 Personen teilnehmen. Für das gesamte Projekt sollen maximal 54 Mio CHF ausgegeben werden. Darüber will der Bundesrat erst 2017 entscheiden. Er geht aber davon aus, dass sich die berufliche Integration unter dem Strich auszahlt. (awp/mc/ps)

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