13. AHV-Rente soll vor allem mit Lohnbeiträgen finanziert werden

13. AHV-Rente soll vor allem mit Lohnbeiträgen finanziert werden
Bundeshaus. (Foto: Parlamentsdienste)

Bern – Der Bundesrat will die 13. AHV-Rente 2026 einführen und für die Finanzierung an seinen bereits skizzierten umstrittenen Plänen festhalten. Er will in erster Linie auf höhere Lohnbeiträge setzen und stellt Erhöhungen um bis zu einem Prozentpunkt zur Diskussion. Aber auch eine mehr Mehrwertsteuer steht zur Debatte. Bis Anfang Juli läuft die Vernehmlassung.

Die Eckwerte für die Finanzierung der zusätzlichen AHV-Rente für alle hatte der Bundesrat Ende März festgelegt, wenige Wochen nach der Annahme der Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente. Der «Dreizehnte» soll nach dem Willen des Bundesrates ab 2026 jeweils im Dezember ausbezahlt werden.

13.Rente im Dezember
Der Zuschlag beträgt ein Zwölftel der im Kalenderjahr an eine Person insgesamt ausbezahlten AHV-Renten. Da diese sich unter dem Jahr ändern könnten, muss die 13. Rente jedes Jahr neu berechnet werden. Eine Gesetzesänderung soll verhindern, dass wegen des «Dreizehnten» die Ergänzungsleistungen weder gestrichen noch gekürzt werden dürfen. So verlangt es die Initiative.

Die Mehrkosten für die AHV dürften bis 2030 auf jährlich 4,7 Milliarden Franken steigen. Wird der Zuschlag auf die Renten ab 2026 ausbezahlt, käme das Sozialwerk schon in jenem Jahr in Schieflage, gibt der Bundesrat zu bedenken. Deshalb will er den «Dreizehnten» ab 2026 finanzieren. Dazu stellt er zwei Varianten zur Diskussion, wie er am Mittwoch mitteilte.

Die erste sieht höhere Lohnbeiträge für Arbeitgeber und Arbeitnehmer um 0,8 Prozentpunkte vor. Das soll 2030 pro Jahr rund 3,8 Milliarden Franken einbringen. Mit der zweiten Variante würden die Lohnbeiträge um 0,5 Prozentpunkte und die Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte angehoben. Das würde 2030 total 3,9 Milliarden Franken einbringen.

Rücksicht auf knappe Finanzen
Auf die knappen Finanzen des Bundes will der Bundesrat Rücksicht nehmen. Aktuell trägt der Bund 20,2 Prozent der jährlichen Ausgaben der AHV. 2030 müsste er angesichts der erwarteten Mehrkosten zusätzliche 950 Millionen Franken übernehmen. Der Bundesrat will nun den Bundesbeitrag an die AHV vorübergehend auf 18,7 Prozent senken.

Das soll bewirken, dass der Bund trotz 13. Rente zunächst nicht mehr Geld an die AHV überweisen muss als heute. Danach wird der Bundesanteil entsprechend den Anpassungen der Renten an Löhne und Preise steigen. Derzeit wird davon ausgegangen, dass der Beitrag des Bundes ab 2031 – nach der nächsten grösseren AHV-Reform – wieder auf das aktuelle Niveau angehoben wird.

Grössere Reformvorlage bestellt
Ob und wie der wegfallende Bundesbeitrag mit zusätzlichen Einnahmen kompensiert werden soll, stellt der Bundesrat ebenfalls zur Diskussion. Eine Option ist der Verzicht auf eine Kompensation. Damit würden die Reserven der AHV kleiner.

Zur Debatte steht aber auch eine Kompensation allein über die Lohnbeiträge, und zwar über eine Erhöhung um zusätzliche 0,2 Prozentpunkte. Das würde Einnahmen von weiteren 900 Millionen Franken im Jahr 2030 generieren.

Oder aber der kleinere Bundesbeitrag würde über Lohnbeiträge und Mehrwertsteuer kompensiert. Die Lohnbeiträge würden in diesem Fall um 0,1 Prozentpunkte und die Mehrwertsteuer um 0,2 Prozentpunkte erhöht. Das würde zusätzliche Einnahmen von 1,2 Milliarden Franken im Jahr 2030 generieren.

Auch mit der zusätzlichen Finanzierung ist laut Bundesrat zu erwarten, dass die AHV ab 2029 defizitär sein wird. Gründe dafür sind, dass Pensionierte eine längere Lebenserwartung haben und die Zahl der Pensionierten schneller steigt als jene der Erwerbstätigen, die Lohnbeiträge in die AHV einzahlen.

Botschaft im Herbst
Der Auftrag des Parlaments, bis 2026 Pläne für eine nächste umfassende AHV-Revision ab 2030 vorzulegen, liegt beim Bundesrat. Dann ist auch Gelegenheit, über die zahlreichen ins Spiel gebrachten Vorschläge für die Finanzierung der 13. AHV-Rente zu debattieren, wie Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider Ende März sagte.

Bei dieser Reform sollen auch strukturelle Massnahmen geprüft werden. Der Bundesrat schliesst die Erhöhung des Rentenalters ebenso wenig aus wie weitere Finanzierungsmöglichkeiten.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 5. Juli. Im kommenden Herbst will der Bundesrat die Botschaft ans Parlament verabschieden. Er will mit zwei separaten Vorlagen sicherstellen, dass die Gesetzesänderungen auch umgesetzt werden können, wenn es mit der Finanzierung länger dauern sollte oder diese abgelehnt wird.

Wird die Mehrwertsteuer erhöht, muss die Verfassung geändert werden, und dafür ist in jedem Fall eine Volksabstimmung nötig. (awp/mc/pg)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert