Bundesrat will Regeln für Vermerk «gentechfrei» aufweichen

Bundesrat will Regeln für Vermerk «gentechfrei» aufweichen

Gelten Eier bald als als «gentechfrei», auch wenn die Tiere GVO-Vitamine erhalten haben?

Bern – Fleisch, Milch und Eier könnten künftig in der Schweiz als «gentechfrei» angepriesen werden, auch wenn die Tiere Vitamine erhalten haben, die mit Gentechnik hergestellt wurden. Der Bundesrat will einen neuen Anlauf nehmen, um die Vorschriften zu ändern.

Heute ist der Hinweis «ohne Gentechnik hergestellt» ausschliesslich dann erlaubt, wenn während des gesamten Herstellungsprozesses eines Lebensmittels vollständig auf die Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) verzichtet wird. Das gilt auch für Futtermittelzusätze wie Vitamine und Enzyme.

2014 hatte das Innendepartement (EDI) die Regeln anpassen wollen. Demnach hätten Produkte mit dem Hinweis «Produktion ohne gentechnisch veränderte Futterpflanzen» angepriesen werden können, wenn die Tiere Futtermittelzusätze aus gentechnisch veränderten Mikroorganismen erhalten hätten.

Neuer Anlauf
Die Pläne stiessen in der Anhörung jedoch auf Kritik. Das EDI beschloss in der Folge, auf eine Änderung zu verzichten. Nun soll es einen neuen Versuch starten: Der Bundesrat hält es für sinnvoll, die Thematik erneut in Angriff zu nehmen, wie er in seiner am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf eine Motion von Bauernverbandsdirektor Jacques Bourgeois (FDP/FR) schreibt. Er beantragt dem Parlament, den Vorstoss anzunehmen.

Bourgeois fordert ähnliche Regeln wie in den Nachbarländern. Besonders wichtig sei es, eine Lösung zu finden für Lebensmittel tierischer Herkunft. Mit der heutigen Regel sei die Schweizer Landwirtschaft benachteiligt, kritisiert er.

In der Schweiz dürften Lebensmittel tierischer Herkunft wegen Futtermittelzusätzen nicht als gentechfrei deklariert werden, obwohl die Tiere mit gentechfreiem Soja gefüttert würden. Umgekehrt müsse bei ausländischen Produkten nicht deklariert werden, dass Futtermittel aus gentechnisch veränderten Pflanzen verwendet worden sei. Damit fehle auch die Transparenz für Konsumentinnen und Konsumenten. (awp/mc/ps)

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