Erbschaftssteuer an der Urne chancenlos
Bern – In der Schweiz gibt es voraussichtlich keine nationale Erbschaftssteuer für das Klima. Gemäss der 2. Hochrechnung von gfs.bern im Auftrag der SRG ist die Juso-Initiative «für eine Zukunft» am Sonntag mit rund 79% Nein-Stimmen wuchtig abgelehnt worden.
Die Umfragen hatten dies erwarten lassen. In der SRG-Trendumfrage hatten sich zuletzt 68 Prozent der Stimmwilligen gegen das Volksbegehren geäussert. In der «20 Minuten»/Tamedia-Umfrage lehnten sogar 75 Prozent der Teilnehmenden die Erbschaftssteuer-Initiative ab. Gegenüber den ersten Umfragen waren die Nein-Anteile gewachsen.
Angst vor Wegzug dominierte Abstimmungskampf
Die Volksinitiative der Jungsozialistinnen und Jungsozialisten mit dem verklausulierten Titel «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)» verlangte eine nationale Steuer von fünfzig Prozent auf Nachlässen und Schenkungen von Einzelpersonen von mehr als fünfzig Millionen Franken. Die Einnahmen hätten Bund und Kantone in den Klimaschutz investieren müssen.
Die Juso forderten, die Reichsten finanziell zur Verantwortung zu ziehen für durch sie verursachte Klimaschäden. Die Gegnerschaft warnte vor der Gefährdung von Unternehmen. Wegen der geschuldeten Steuer könnten Unternehmen verkauft werden müssen, statt dass sie an Nachfolger oder Nachfolgerinnen übergeben werden könnten.
Gegnerinnen und Gegner gaben zudem zu bedenken, dass sehr Reiche die Schweiz meiden und damit auch ihre Vermögen nicht mehr versteuern würden, sollte die neue Erbschaftssteuer kommen. Fehlten diese starken Steuerzahlenden, müssten die Steuern für alle erhöht werden.
Gegnerschaft wurde früh mobilisiert
Der Umstand, dass die Steuer unmittelbar nach einem Ja geschuldet worden wäre, löste im Sommer 2024 lebhafte Diskussionen über vorzeitige Wegzüge aus. Der Bundesrat nannte die verlangte rückwirkende Besteuerung von Nachlässen und Schenkungen «staatspolitisch höchst problematisch».
Die früh begonnene und teure Nein-Kampagne verfing beim Stimmvolk. Wie vor zehn Jahren, als eine Initiative von SP, Grünen, EVP und Gewerkschaftsbund für eine nationale Erbschaftssteuer zugunsten der AHV zur Debatte stand, fand die Idee auch dieses Mal keine Mehrheit in der Bevölkerung.
In den Kantonen dagegen sind Erbschaftssteuern weiterhin möglich. Heute nutzen fast alle diese Möglichkeit auch. Allerdings werden Witwen, Witwer und Nachkommen bei Erbgängen häufig nicht besteuert. In den vergangenen Jahren hatten Erbschafts- und Schenkungssteuern Kantonen und Gemeinden Einnahmen von jährlich rund 1,4 Milliarden Franken gebracht. (awp/mc/ps)