Freihandelsabkommen Schweiz-China tritt am 1. Juli in Kraft

Freihandelsabkommen Schweiz-China tritt am 1. Juli in Kraft
(Daniel Kobell - Fotolia.com)

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Bern – Die internen Genehmigungsverfahren für das Freihandelsabkommen (FHA) zwischen der Schweiz und der Volksrepublik China sind abgeschlossen, so dass das Abkommen am kommenden 1. Juli in Kraft treten kann. Das umfassende bilaterale FHA war im Juli letzten Jahres von Bundesrat Johann Schneider-Ammann und dem chinesischen Handelsminister unterzeichnet worden.

Das FHA verbessert den gegenseitigen Marktzugang für Waren und Dienstleistungen, erhöht die Rechtssicherheit für den Schutz des geistigen Eigentums und allgemein für den bilateralen wirtschaftlichen Austausch. Mit dem FHA werden die Zölle – zum Teil mit Übergangsfristen – auf dem grössten Teil des bilateralen Handels vollständig oder teilweise abgebaut, wie das Eidg. Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung in einer Mitteilung schreibt.

Bereits am kommenden 9. Juni wird das bilaterale Abkommen zu Arbeits- und Beschäftigungsfragen in Kraft gesetzt, welches gleichzeitig mit dem Freihandelsabkommen abgeschlossen wurde. (WBF/mc/pg)

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