Hilfe gegen unerwünschte Werbeanrufe in Sicht

Hilfe gegen unerwünschte Werbeanrufe in Sicht

Bern – Schweizer Telekomunternehmen möchten ihren Kunden bald Filter gegen unerwünschte Werbeanrufe anbieten. Dies ist das Resultat eines Runden Tisches, den die Konsumentenschutzorganisationen initiiert haben. Solche Werbeanrufe sind aber bereits seit vier Jahren verboten. Am 1. April 2012 trat die Revision des Gesetztes gegen unlauteren Wettbewerb in Kraft. Dieses Gesetz ist jedoch zahnlos geblieben, denn nach seinem Inkrafttreten wanderten viele Callcenter ins Ausland ab.  Für die Strafverfolger ist oft nicht zu ermitteln, wer die schwarzen Schafe sind.

Nur seriöse Callcenter blieben in der Schweiz oder hielten sich an die neuen Regeln. Diese drohen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren, wenn man Menschen mit unerwünschten Werbeanrufen belästigt, die sich im Telefonbuch mit einem Sternchen davor schützen wollen. Nur Unternehmen, die mit «Sternchen»-Leuten schon eine Geschäftsbeziehung haben, dürfen noch anrufen. Dennoch riefen auch die andern Firmen an – morgens, abends, an Wochenenden. Früher musste mit einem Werbeanruf nur rechnen, wer ein Festnetztelefon hatte. Doch zuletzt blieben auch Handynutzer nicht verschont. Die Nummer, die das Display zeigt, ist meist aus der Schweiz. Doch der Schein täuscht: Die Anrufer sitzen im Ausland, denn auch Unternehmen im Ausland dürfen Schweizer Telefonnummern erwerben. Für die Strafverfolger ist oft nicht zu ermitteln, wer die schwarzen Schafe sind.

Beschwerden verdoppeln sich
Die Betroffenen mögen aber die als Belästigung empfundene Telefonwerbung nicht mehr hinnehmen, wie die Zahlen des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) zeigen: Im vergangenen Jahr verdoppelten sich die Beschwerden im Vergleich zu 2014 auf rund 28’000. Das Seco mahnte deswegen 4 Unternehmen ab und gegen 28 reichte es Strafklage ein – zumeist gegen Unbekannt. Gegen weitere 5 ergingen im vergangenen Jahr Strafbefehle oder Strafurteile. In 12 Fällen jedoch musste die Justiz das Handtuch werfen – in Form einer Sistierung, Nichthandannahme oder Einstellung.  Das Seco kann selbst bei der Telekombranche ansetzen: In mehreren Fällen hat es «unter Androhung von rechtlichen Massnahmen erreicht, dass missbräuchlich verwendete Rufnummern von Fernmeldedienstunternehmen entzogen wurden», wie es auf seiner Website schreibt.

Revision Fernmeldegesetz
Für die Konsumentinnen und Konsumenten scheint das seit vier Jahren bestehende Verbot nicht viel gebracht zu haben. Die Unzufriedenheit ist gross. Unerwünschte Werbeanrufe würden «in grossen Teilen der Bevölkerung als Ärgernis empfunden», schreiben die Schweizer Konsumentenorganisationen am Mittwoch in ihrer Mitteilung zum Runden Tisch. Der Ärger wurde auch in Bern gehört: Bei der laufenden Revision des Fernmeldegesetzes sollen die Regeln gegen Werbeanrufe verschärft werden. Die Branche möchte aber möglichst wenig Regulierungen, wie die Vernehmlassungsantworten zeigen.

Dürres Resultat
Seit vergangenem Herbst liefen die Gespräche des Runden Tisches: Auf der einen Seite sassen die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS), die Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen (FRC, ACSI), das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) und das SECO, auf der anderen Seite Salt, Sunrise, Swisscom, UPC cablecom, VTX sowie der Branchenverband für Contact Center- und Kundenkontakt-Management, CallNet.ch. Resultat: Sunrise, Swisscom und UPC cablecom versprachen, eine Lösung zu suchen. Swisscom wird voraussichtlich Ende Jahr, UPC cablecom in einem Jahr eine Lösung anbieten können. Bei Sunrise dürfte es noch länger dauern. Wie der Schutz realisiert wird, ist noch offen. «Erfolgsversprechend erscheint derzeit, dass die Telekommunikationsunternehmen illegal operierende Callcenter identifizieren und ihren Kunden optional anbieten, solche Werbeanrufe auf das Fest- und Mobilfunknetz herauszufiltern», schreiben die Konsumentenschützer. (awp/mc/cs)

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