Jede fünfte Kontrolle zeigt Verstösse gegen Schweizer Arbeitsregeln

Jede fünfte Kontrolle zeigt Verstösse gegen Schweizer Arbeitsregeln
Die Kontrollschwerpunkte seien lagen auf dem Baunebengewerbe, dem Gastgewerbe, dem Handel und dem Bauhauptgewerbe. (Foto: Unsplash)

Bern – Rund jede fünfte durchgeführte Kontrolle von in die Schweiz entsandten Arbeitskräften hat Verstösse gegen hiesige Lohn- und Arbeitsbedingungen aufgewiesen. Auch Schweizer Arbeitgeber betrieben mit der Anstellung von ausländischen Arbeitskräften teilweise Lohndumping. Zur Bekämpfung von Schwarzarbeit wurden knapp 4000 Massnahmen getroffen oder Sanktionen verhängt.

Das teilte das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) am Montag mit. Es publizierte in Bern die Berichte 2023 zu den flankierenden Massnahmen im Bereich der Personenfreizügigkeit sowie zur Bekämpfung der Schwarzarbeit.

Mit dem Abkommen über die Personenfreizügigkeit mit der Europäischen Union entfielen ab 2004 die vorgängigen Kontrollen als Voraussetzung zur Erteilung einer Arbeitsbewilligung. Um durch die Öffnung des Arbeitsmarkts einen allfälligen Druck auf die Löhne zu verhindern, wurden die flankierenden Massnahmen eingeführt.

In den Branchen ohne Gesamtarbeitsvertrag (GAV) lag im vergangenen Jahr die Lohnunterbietungsquote der kontrollierten entsendenden Unternehmen bei 21 Prozent, wie dem Bericht zu entnehmen war. In den Branchen mit allgemeinverbindlichen Arbeitsvertrag hätten 23 Prozent der kontrollierten Betriebe gegen die Regeln verstossen.

Auch Schweizer Unternehmen beschäftigen Arbeitnehmenden aus dem Ausland. Diese werden von den zuständigen Stellen ebenfalls kontrolliert. Bei 11 Prozent der Kontrollen solcher Unternehmen sei Lohndumping festgestellt worden. Bei den selbstständigen Dienstleistungserbringer aus dem Ausland sei bei sechs Prozent der 4718 Kontrollen eine Scheinselbstständigkeit vermutet worden.

Erfolgreiche Verständigungsverfahren
Aufgrund einer Unterbietung der üblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen wurden gemäss Communiqué im vergangenen Jahr 1628 Verständigungsverfahren eröffnet. 81 Prozent der Verfahren mit Entsendebetrieben seien erfolgreich abgeschlossen worden. Bei den Schweizer Unternehmen habe diese Quote bei 54 Prozent gelegen.

2023 kontrollierten die Vollzugsorgane die Lohn- und Arbeitsbedingungen von 158’848 Personen in 36’587 Unternehmen, wie es weiter hiess. Es seien 7 Prozent der Schweizer Arbeitgebenden, 26 Prozent der Entsandten und 31 Prozent der selbstständigen Dienstleistungserbringenden kontrolliert worden. Somit sei die Zielgrösse von 35’000 Kontrollen erreicht worden.

Über 40’000 Personen auf Schwarzarbeit kontrolliert
Im Rahmen der Schwarzarbeitsbekämpfung wurden laut dem Seco 13’644 Betriebe und 43’563 Personen kontrolliert. Die Kontrollschwerpunkte seien auf das Baunebengewerbe, das Gastgewerbe, den Handel und das Bauhauptgewerbe gelegt worden.

Im Nachgang an die Kontrollen seien 12’500 Verdachtsmomente an die zuständigen Behörden zur weiteren Abklärung übermittelt worden. Bei 3941 Meldungen seien im Nachgang an die Kontrollen Massnahmen getroffen oder Sanktionen verhängt worden. (awp/mc/pg)

Schreibe einen Kommentar