Kaba bestätigt US-Sammelklage

Kaba bestätigt US-Sammelklage

Rudolf Weber, scheidender Kaba-CEO.

Zürich – Der Schliesstechnikkonzern Kaba ist mit einer Sammelklage in den USA konfrontiert. Gegen mehrere ihrer US-Tochtergesellschaften sei eine Klage eingereicht worden, da angeblich gewisse Drucktastenschlösser mit einem Magneten geöffnet werden könnten, teilt das Unternehmen am Montag mit und reagiert damit auf entsprechende Meldungen in der Wochenendpresse.

Wie Kaba Access Control in der zweiten Jahreshälfte 2010 zugetragen wurde, könnten gewisse Kaba Drucktastenschlösser, welche in der Klage aufgelistet sind, mit einem neuen, äusserst starken industriellen Magneten auf der Basis von Seltenerdmetallen, ein so genannter NIB-Magnet, potenziell umgangen werden.

Nachrüstsätze entwickelt
Die Ingenieure von Kaba Access Control hätten unmittelbar nach Kenntnisnahme des Problems und vor Einreichung der Sammelklagen eine Weiterentwicklung der betroffenen Produkte erarbeitet und implementiert, welche der potentiellen Gefährdung durch NIB-Magnete entgegenwirkt. Kaba Access Control habe zudem Nachrüstsätze entwickelt, mit welchen die gleich hohe Resistenz gegenüber NIB-Magneten erzielt werde; diese Service Kits werden auf Anfrage abgegeben, teilte das Unternehmen weiter mit. Kaba unterstreicht, die Sammelklage bringe nicht vor, dass jemals eines der besagten Drucktastenschlösser mit einem magnetischen Angriff unberechtigt geöffnet worden wäre. Auch sei bei Kaba Access Control seitens der Kunden keine einzige bestätigte Schadensmeldung eingereicht worden.

Kaba will sich vehement wehren
Die sofortige Reaktion von Kaba mit einer Produktmodifikation und einem Service Kit entspreche dem Standard des Unternehmens im Bereich Kundendienst; zugleich stelle sich das Unternehmen mit seinen Anwälten vehement gegen diese Sammelklage. Kaba hatte bei der Erstellung des Halbjahresabschlusses 2010/2011 per 31. Dezember 2010 und der Publikation des Ausblicks am 7. März 2011 Kenntnis von dieser Sammelklage. Das Unternehmen geht davon aus, dass sich die Ertragsaussichten seither nicht verändert haben und hält deshalb an der bisherigen Einschätzung des Geschäftsverlaufs für das laufende Geschäftsjahr 2010/2011 fest. (awp/mc/ps)

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