Kommission definiert Eckwerte für Abschaffung des Eigenmietwerts

Kommission definiert Eckwerte für Abschaffung des Eigenmietwerts
(Foto: Eisenhans - Fotolia)

Bern – Der Eigenmietwert soll abgeschafft und durch ein neues System der Wohneigentumsbesteuerung abgelöst werden. Das haben die Wirtschaftskommissionen von National- und Ständerat schon früher beschlossen. Nun liegen die Eckwerte für ein neues System vor.

Die Wirtschaftskommission des Ständerates (WAK) hat diese festgelegt und die Verwaltung beauftragt, eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Die Arbeiten gehen auf eine parlamentarische Initiative zurück.

Der Eigenmietwert ist der Betrag, den Personen mit selbst bewohntem Wohneigentum versteuern müssen, weil sie Geld einnehmen könnten, wenn sie das Haus oder die Wohnung vermieten würden. Im Gegenzug können Schuldzinsen und Unterhaltskosten abgezogen werden. Das führt zu einer im internationalen Vergleich hohen Verschuldung der Privathaushalte. Aus Sicht der Parlamentskommission wird die Besteuerung des Eigenmietwerts zudem von weiten Kreisen als ungerecht empfunden.

Weniger Abzüge
Künftig sollen die Unterhaltskosten für den Hauptwohnsitz nun nicht mehr abzugsfähig sein. Auf Bundesebene sollen zudem weder Energiespar- noch Umweltabzüge noch Abzüge für denkmalpflegerische Arbeiten zulässig sein. Die Kantone sollen solche Abzüge jedoch in ihrer Steuergesetzgebung vorsehen können.

Auch die Schuldzinsen sollen nicht mehr abgezogen werden können. Eine Ausnahme will die WAK zulassen in dem Umfang, wie Erträge aus Liegenschaften oder Wertpapieren vorhanden sind. Wer nur Schulden habe, aber keine entsprechenden Einnahmen, solle keine Schuldzinsen abziehen können, sagte Kommissionspräsident Pirmin Bischof (CVP/SO). «Die Idee dahinter ist, dass die hohe private Verschuldung zurückgeht.»

Die WAK will zwei Varianten in die Vernehmlassung schicken: die eine mit einem Abzug von 80 Prozent, die andere mit einem von 100 Prozent. Weiter will die Kommission einen Abzug für Ersterwerber einführen. Sie beruft sich dabei auf den Verfassungsauftrag der Wohneigentumsförderung. Zweitwohnungen sollen vom Systemwechsel ausgenommen sein.

Das Ziel bleibe eine möglichst haushaltneutrale Vorlage, hält die Kommission fest. Sie wird sich voraussichtlich im ersten Quartal 2019 mit dem Vorentwurf befassen.

Frühere Versuche gescheitert
In den letzten Jahren sind verschiedene Anläufe gescheitert, den Eigenmietwert abzulösen. 1999 lehnte das Stimmvolk die Initiative «Wohneigentum für alle» ab. 2004 scheiterte ein Systemwechsel, der im Steuerpaket 2001 vorgesehen war, 2012 die Initiative «Sicheres Wohnen im Alter».

Bei einem Ja zur letzten Initiative hätten Rentnerinnen und Rentner den Eigenmietwert nicht mehr versteuern müssen. Zwar hätten sie dann auch die Schuldzinsen nicht mehr vom steuerbaren Einkommen abziehen können. Weiterhin abziehbar wären aber Unterhaltskosten sowie Kosten für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen gewesen.

Seither standen diverse parlamentarische Vorstösse zur Diskussion, darunter eine Motion von Hauseigentümer-Präsident und Nationalrat Hans Egloff (SVP/ZH). Der Vorstoss verlangte, dass Wohneigentümer zwischen Eigenmietwert und Abzugsmöglichkeiten wählen dürfen. Er scheiterte aber im Parlament. (awp/mc/ps)

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