Briefduell zwischen Mörgeli und Oberstaatsanwalt

Briefduell zwischen Mörgeli und Oberstaatsanwalt

SVP-Nationalrat Christoph Mörgeli.

Zürich – Der Zürcher SVP-Nationalrat Christoph Mörgeli und der Zürcher Oberstaatsanwalt Martin Bürgisser liefern sich ein Briefduell. Der Politiker wirft dem Juristen im Zusammenhang mit dem Strafverfahren gegen Christoph Blocher Verfehlungen vor. Der Angegriffene verwahrt sich dagegen.

Am Wochenende hatte Mörgeli einen offenen Brief veröffentlicht. Informiert worden war er von Stammgästen eines Lokals in Bülach ZH. Bürgisser bestätigte in seiner Antwort, dass er am fraglichen Abend mit zwei Kollegen in jenem Lokal eingekehrt sei. Am Nebentisch seien zwei Männer gesessen. Laut Mörgeli hat Bürgisser am Freitagabend in jenem Lokal lauthals – also öffentlich – seinen Kollegen Interna zum Verfahren erzählt. Er sei zudem über Blocher, die SVP und ihn, Mörgeli, hergezogen. Damit habe er sich der Amtsgeheimnisverletzung und der üblen Nachrede schuldig gemacht.

«Verfahren gegen Blocher ausschliesslich politisch motiviert»
Unter anderem habe Bürgisser kritisiert, dass Blocher «nicht die Grösse habe, freiwillig auf seine Immunität zu verzichte». Dabei sei ein Verzicht gar nicht möglich, erklärte Mörgeli am Montag der Nachrichtenagentur sda: Immunität gelte «nicht von Fall zu Fall». Vor allem aber – und das sei das Erschreckende, sagte Mörgeli – hätten Bürgissers Äusserungen klar gemacht, dass das Strafverfahren gegen Blocher «ausschliesslich politisch motiviert» sei. Sollte der Oberstaatsanwalt nicht «eine genügende Erklärung» für das Vorgefallene liefern, so werde er Anzeige gegen ihn erstatten.

«Nichts, was nicht schon in den Medien war»
Am Montagmittag schaltete die Oberstaatsanwaltschaft eine Entgegnung Bürgissers auf ihrer Website auf. Darin macht er klar, dass gar nicht er das Verfahren gegen Blocher leitet. Und er verwahrt sich gegen die Vorwürfe Mörgelis. Bürgisser bestreitet nicht, am fraglichen Abend in jenem Lokal über das Thema Nationalbank gesprochen zu haben. Er habe aber keinerlei Fakten erwähnt, die nicht bereits in den Medien veröffentlicht gewesen seien – von Amtsgeheimnisverletzung könne also keine Rede sein. Er habe auch nichts gesagt, was unter «üble Nachrede» fallen würde.

Oberstaatsanwalt: fehlende Sensibilität
Äusserungen, welche die angebliche politische Motivierung des Verfahrens belegen würden, weist Bürgisser entschieden zurück. Laut Mörgeli hatte er im Lokal erklärt, wenn Blocher stürze würde die gesamte SVP zusammenbrechen und auch Christoph Mörgeli sei erledigt. Dies «entspricht absolut nicht meiner Ausdrucksweise und wäre auch Unsinn», schreibt Bürgisser. Der Oberstaatsanwalt bedauert in seinem Schreiben seine offenbar fehlende Sensibilität in der Angelegenheit. Ebenso aber bedaure er es, dass Mörgeli direkt an die Medien gelangt sei, anstatt ihn zuerst zu kontaktieren. (awp/mc/upd/ps)

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