Mühleberg: Bundesgericht verweigert Beschwerde

Mühleberg: Bundesgericht verweigert Beschwerde

AKW Mühleberg vor den Toren Berns.

Bern – AKW-Gegner haben am Dienstag positiv auf den Entscheid des Bundesgerichts zum Kernkraftwerk Mühleberg reagiert. Die Betreiberin des Kernkraftwerks, die BKW Energie AG, hält den Entscheid «für nachvollziehbar». Die BKW werde weiter an dem geforderten Instandhaltungskonzept arbeiten, betonte BKW-Sprecher Antonio Sommavilla auf Anfrage. Ein solches Konzept muss die BKW bis im Juni nächsten Jahres vorlegen, sonst droht dem Kernkraftwerk die Abschaltung.

Die AKW-Gegner freuten sich in einer Mitteilung über den Bescheid aus Lausanne. Gleichzeitig bedauern sie aber, dass der Energiekonzern BKW Millionen in die Nachrüstung des Reaktors investieren wolle, statt die Mittel in erneuerbare Energien zu stecken.

Gegner hoffen auf baldige Stilllegung
Die im Komitee «Mühleberg Ver-fahren» organisierten Gegner und Beschwerdeführenden hoffen weiterhin auf eine baldige Stilllegung des Atomkraftwerks, wie sie in ihrer Mitteilung schreiben. Mit seinem Entscheid habe das Bundesgericht zumindest indirekt anerkannt, dass ein Interesse an einem Instandhaltungskonzept der BKW für ihr Atomkraftwerk bestehe. Das Konzept müsse faktisch für alle von den Gegnern seit Jahren geltend gemachten Mängel eine Lösung anbieten.

Aufschiebende Wirkung verweigert
Das Bundesgericht hat am Dienstag einer Beschwerde der BKW im Fall Mühleberg die aufschiebende Wirkung verweigert. Die Beschwerde richtet sich gegen einen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts vom vergangenen März, wonach das AKW aus Sicherheitsgründen vorerst nur bis Ende Juni 2013 betrieben werden darf. Für eine darüber hinausgehende Bewilligung forderten die Richter von der BKW ein umfassendes Instandhaltungskonzept. Inhaltlich hat sich das Bundesgericht zu dieser Frage noch nicht geäussert. (awp/mc/ps)

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