Steuerstreit: Nationalratskommission stellt sich gegen «Lex USA»

Steuerstreit: Nationalratskommission stellt sich gegen «Lex USA»

Kommissionspräsident Christophe Darbellay.

Bern – Der Widerstand gegen das Gesetz zur Beilegung des Steuerstreits mit den USA bleibt gross. Die Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK) empfiehlt ihrem Rat mit 16 zu 9 Stimmen, nicht auf die Vorlage einzutreten, wie mehrere Kommissionsmitglieder bekannt gaben.

Dem Entscheid ging am Donnerstag eine mehrstündige Kommissionssitzung voran, während der unter anderem Antworten des Bundesrates auf mehrere Dutzend Fragen zur Diskussion kamen. Die Kommission hörte zudem Experten an, wie Kommissionspräsident Christophe Darbellay (CVP/VS) vor den Medien sagte.

Vor allem die Gegner des Steuerstreitgesetzes aus SP, FDP und SVP monieren, dass zu wenig bekannt ist zu den Folgen des Gesetzes. Namentlich fehlen Angaben zum Programm, das die USA den Schweizer Banken anbieten wollen. Unbekannt ist beispielsweise, wie hoch die Bussen sind, welche den Banken drohen.

Nationalrat kann trotzdem eintreten
Folgt der Nationalrat seiner Kommission und tritt nicht ein, geht das Geschäft zurück an den Ständerat. Hält dieser an seinem Entscheid fest, ist wieder der Nationalrat am Zug. Tritt er ein zweites Mal nicht ein, ist das Gesetz gescheitert.

Allerdings kann der Nationalrat entgegen der Empfehlung seiner Kommission auch auf die Vorlage eintreten. Sollten am Ende beide Räte dem Gesetz zustimmen, müssten sie anschliessend noch über die Dringlichkeit befinden. Damit das Gesetz wie geplant bald in Kraft treten kann, braucht es in beiden Räten das qualifizierte Mehr.

Der Ständerat hatte der Vorlage am Mittwoch zugestimmt, mit 24 zu 15 Stimmen bei zwei Enthaltungen. Die vorberatende Kommission des Ständerats brachte rund 18 Stunden zu, Vertreter von Banken, Kantonen sowie der Finanzmarktaufsicht und der Nationalbank anzuhören. Einhellig befürworteten diese den Steuerdeal. Über diese Hearings wurde auch die Nationalratskommission informiert.

Erlaubnis für Datenlieferung
Das Gesetz ist laut Bundesrat zwingende Grundlage zur Beilegung des Steuerstreits mit den USA. Es erlaubt den Banken, Daten zum Geschäft mit unversteuerten US-Geldern in die USA zu liefern, ohne gegen Schweizer Recht zu verstossen. Die US-Justizbehörden verlangen diese Informationen, damit sich die Banken mit der Bezahlung einer Busse von einer Strafverfolgung freikaufen können.

Mit der Verabschiedung drängt es, weil die Geduld der US-Behörden sich offenbar dem Ende zuneigt: Bei einer Ablehnung könnten Schweizer Banken in den USA angeklagt werden, was die Existenz der Banken bedrohen könnte. (awp/mc/upd/ps)

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