Neue Vorschriften für Finanzdienstleister treten 2020 in Kraft

Neue Vorschriften für Finanzdienstleister treten 2020 in Kraft
(Foto: Parlamentsdienste)

Bern- Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) wird dem Bundesrat beantragen, das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und das Finanzinstitutsgesetz (FINIG) per 1. Januar 2020 in Kraft zu setzen. Es sind Übergangsfristen von grundsätzlich zwei Jahren vorgesehen.

Der Bundesrat werde den definitiven Entscheid über die Verordnungstexte und die Inkraftsetzung voraussichtlich Anfang November 2019 fällen, schreibt das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) in einer Mitteilung vom Montag. Die Inkraftsetzung per 1. Januar 2020 und die Übergangsfristen von zwei Jahren entsprächen einem Anliegen einer klaren Mehrheit der Finanzbranche.

Um der Branche grössere Planungssicherheit zu gewähren, werde bereits heute kommuniziert, in welchen wesentlichen Punkten die Verordnungen nach der Vernehmlassung angepasst werden sollen. Die Verordnungen seien in der Vernehmlassung auf weitgehende Zustimmung gestossen.

Anpassungen nach Vernehmlassung
Wesentliche materielle Änderungen betrafen etwa den Begriff der Finanzdienstleistung, soweit dieser den Erwerb und die Veräusserung von Finanzinstrumenten umfasst. Auch der Negativkatalog der Finanzdienstleistungen sei erweitert worden.

Anpassungen gab es auch bei den Verhaltensregeln. Es bestehe nun beispielsweise keine Registrierungspflicht mehr für ausländische Kundenberater von professionellen oder institutionellen Kunden.

Laut EFD-Mitteilung wurden zudem Vorschriften hinsichtlich Werbung für nicht genehmigte oder nicht dem Kundenprofil entsprechende Finanzinstrumente aus der FIDLEV gestrichen.

Bei der FINIV erfolgten unter anderem Präzisierungen zu den Ausnahmen der wirtschaftlichen und familiären Verbundenheit sowie der gesetzlich geregelten Mandate, namentlich mit Blick auf Unternehmenstresorerien und Trustees. Auch die Kriterien zur Bestimmung der Gewerbs- beziehungsweise Berufsmässigkeit von Vermögensverwaltern und Trustees wurden genauer eingegrenzt.

Am 15. Juni 2018 hatte das Parlament das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und das Finanzinstitutsgesetz (FINIG) verabschiedet. Die Finanzdienstleistungsverordnung (FIDLEV), die Finanzinstitutsverordnung (FINIV) und die Aufsichtsorganisationenverordnung (AOV) enthalten die entsprechenden Ausführungsbestimmungen des Bundesrates. Sie waren vom 24. Oktober 2018 bis 6. Februar 2019 Gegenstand eines Vernehmlassungsverfahrens. (awp/mc/pg)

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