Panalpina setzt ausserordentliche Generalversammlung für Anfang April an

Panalpina setzt ausserordentliche Generalversammlung für Anfang April an
(Foto: Panalpina)

Basel – Der Machtkampf um den Basler Panalpina-Konzern geht in die nächste Runde. Der Verwaltungsrat des Logistikkonzerns will die Stimmrechtsbeschränkung von 5 Prozent abschaffen. Eine dazu notwendige ausserordentliche Generalversammlung wurde nun auf den 5. April angesetzt, wie es in einem Communiqué vom Dienstag heisst.

Der Verwaltungsrat will damit den Antrag der Grossaktionärin Ernst Göhner Stiftung (EGS) unterstützen. Dieser sieht vor, den Standard «One Share – One Vote» umzusetzen. Mit dem Schritt soll die Corporate Governance des Unternehmens verbessert werden.

Der formale Einladungsbrief für den Event wird den Angaben zufolge am 15. März 2019 verschickt, das Aktienbuch entsprechend am 14. März 2019 geschlossen.

Die Gegenposition zur Haltung der EGS nehmen die Panalpina-Minderheitseigner Cevian und Artisan ein. Konkret äusserte sich Cevian in der Vergangenheit gegen die von der Hauptaktionärin vorgeschlagenen Abschaffung der Stimmrechtsbeschränkung beim Logistikkonzern. Eine Abschaffung würde den dominanten Einfluss der Stiftung zementieren, so die Haltung.

«One Share – One Vote»
Vielmehr, so die Forderung von Cevian, solle man die Stimmrechte der EGS ebenfalls auf 5 Prozent beschränken. Bisher war die Stiftung, die rund 46 Prozent der Anteile an Panalpina hält, von der Beschränkung ausgenommen. Die Ausnahme wurde stets damit begründet, dass EGS ihre Aktien bereits vor der Einführung dieser Regel gehalten hatte (sogenanntes «Grandfathering»). Das Prinzip «One Share – One Vote» würde diese Praxis obsolet machen.

Letztlich geht es bei diesem Kampf um die Zukunft des Unternehmens. Für den Konzern hatte der dänische Mitbewerber DSV im Januar ein Übernahmeangebot vorgelegt. Gleichzeitig verhandeln die Basler mit Agility aus Kuwait über eine Kooperation. (awp/mc/ps)

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