Rektor der Universität Zürich tritt per sofort zurück

Rektor der Universität Zürich tritt per sofort zurück

Andreas Fischer zieht Konsequenzen aus Fall Mörgeli und Kündigung gegen Iris Ritzmann.

Zürich – Prof. Dr. Andreas Fischer, Rektor der Universität Zürich, hat sich zum sofortigen Rücktritt entschlossen. Dem Universitätsrat wird beantragt, den Rücktritt noch formell zu genehmigen und Prof. Dr. Otfried Jarren, Stellvertreter des Rektors und Prorektor Geistes-und Sozialwissenschaften, interimistisch die Geschäfte des Rektors zu übertragen.  

«Ich habe mich entschlossen, meinen auf Ende Juli 2014 angekündigten Rücktritt vorzeitig, das heisst per sofort, zu vollziehen», heisst es in einer des Uni-Rektors vom Mittwochabend. «Ich bedaure die jetzt entstandene Situation, für die ich als Rektor letztlich die Verantwortung trage, und bin zum Schluss gekommen, dass mein Rücktritt im Interesse der Universität Zürich richtig ist. In den vergangenen knapp siebeneinhalb Jahren, während denen ich Prorektor und dann Rektor war, ist viel erreicht worden. Ich bin überzeugt, dass die Universität für die Zukunft gut gerüstet ist. Von Herzen danke ich der Universitätsleitung, dem Generalsekretariat und Rektorat sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren Einsatz und für ihre Unterstützung.»

UZH überprüft Umstände der Kündigung der Mitarbeiterin am Medizinhistorischen Institut
Die Universitätsleitung der Universität Zürich lässt die Umstände der Kündigung gegen Prof. Iris Ritzmann prüfen. Weiter hat sie beschlossen, auf die Rückforderung der Lohnzahlungen und auf die Überprüfung der Lehrbefugnis zu verzichten. Abklärungen der UZH haben ergeben, dass nur Telefonie-und E-Mail-Daten im Kontakt zu bestimmten Medien und Inhalte von rund einem Dutzend E-Mails der Staatsanwaltschaft herausgegeben worden sind.

Die Universitätsleitung der Universität Zürich hat sich an einer ausserordentlichen Sitzung mit den Entwicklungen als Folge der Entlassung einer Mitarbeiterin des Medizinhistorischen Instituts befasst. Sie hält am Kündigungsentscheid fest. Gleichzeitig hat sie beschlossen, auf eine Rückforderung der seit der Amtseinstellung ausgerichteten Lohnzahlungen und auf die Überprüfung der Lehrbefugnis zu verzichten. Prof. Iris Ritzmann bleibt bis zum Ablauf der Kündigungsfrist im Amt eingestellt.

Ehemaliger EJPD-Direktor mit Untersuchung beauftragt
Die Universitätsleitung hat angesichts der Reaktionen, die der Kündigungsentscheid ausgelöst hat, Prof. Dr. Heinrich Koller, ehemaliger Direktor des Bundesamtes für Justiz des EJPD, mit einer Überprüfung der Umstände der Kündigung beauftragt. Über die Ergebnisse dieses Gutachtens wird die Öffentlichkeit zeitnah informiert.

Im Weiteren hat die Universitätsleitung als Sofortmassnahme den Verdacht einer umfangreichen «Ausforschung» von Mitarbeitenden und Studierenden im Zusammenhang mit der laufenden Strafuntersuchung der Zürcher Staatsanwaltschaft intern untersucht. Auf Aufforderung der Staatsanwaltschaft hat die UZH im Rahmen der Ermittlungen Daten von Mitarbeitenden herausgegeben. Es handelt sich dabei um Telefonie-Daten für Anrufe an definierte Medien und E­Mail-Daten zu definierten Kontaktadressen diverser Medien. Auf Aufforderung der Staatsanwaltschaft wurden von rund einem Dutzend E-Mails auch die Inhalte herausgegeben.

Eine Delegation der Universitätsleitung hat im Übrigen mit Vertretern des akademischen Protests und der Studierenden eine konstruktive Aussprache geführt, während der beide Seiten ihre Standpunkte darlegen konnten. Entscheide wurden dabei keine gefällt, aber es besteht die Absicht, diesen Dialog weiterzuführen. (Universität Zürich/mc/ps)

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