Schilthornbahn: Öffentliche Mitwirkung Beschneiung Mürren – Schilthorn

Schilthornbahn: Öffentliche Mitwirkung Beschneiung Mürren – Schilthorn
Christoph Egger, Direktor Schilthornbahn AG. (Foto: zvg)

Christoph Egger, Direktor Schilthornbahn AG. (Foto: zvg)

Interlaken – Die Skipisten und die Beschneiung für das Gebiet Mürren – Schilthorn sind heute in verschiedenen Überbauungsordnungen (UeO) und Vorschriften geregelt. Die UeO entsprechen nicht mehr den heutigen Gegebenheiten. Die Schilthornbahn AG strebt in einer neuen Ausbauetappe die Beschneiung der Pisten im nördlichen Gebiet vom Allmendhubel bis Winteregg an. Mit der UeO Nr. 49 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.

„Das Resultat der Neuplanung soll mit der UeO Nr. 49 nach Art. 88 Baugesetz umgesetzt werden, welche die Sicherung der Skipisten und Beschneiungsflächen für das Skigebiet Mürren – Schilthorn regelt“, schildert Christoph Egger, Direktor der Schilthornbahn AG. Die im Jahr 2002 genehmigten UeO Nr. 33 und 33A sowie die Vorschriften „Sicherung der Skipisten und der Langlaufloipen“ würden dementsprechend abgelöst bzw. in die neue UeO integriert. Die Neufassung der UeO Nr. 49 ist auf die gegenwärtig laufende Ortsplanungsrevision abgestimmt.

Investition in die Zukunft  
„Für die Destination ist dies ein sehr wichtiges Vorhaben“, erklärt Egger. Die Bedeutung der Schneesicherheit von Allmendhubel nach Winteregg respektive umgekehrt sei eminent. „Rund 40 Prozent der Schneesportler reisen über die Winteregg ins Skigebiet und abends auch wieder ab. Entsprechend bedeutend und wichtig ist eine hohe Schneesicherheit auf diesen Pistenabschnitten. Können diese Pisten und Anlagen nicht oder nur mit schlechten Pisten geöffnet werden, verliert das Skigebiet Mürren –Schilthorn gesamthaft an Attraktivität“, betont Egger.

Überbauungsordnung Nr. 49 – Details, Zahlen und Fakten
Mit der neuen UeO Nr. 49 werden mehrere Projekte abgedeckt: Der Neubau bzw. die Erweiterung der Beschneiungsanlage im Bereich Höhelücke – Allmiboden – Maulerhubel – Winteregg. Der Neubau des Betriebsgebäudes und Wasserreservoirs im Giuw. Das Gebäude beinhaltet die Pumpstation, die Kompressorenstation, das Wasserreservoir Beschneiung, das Wasserreservoir Wassergenossenschaft Mürren sowie ein bis zwei Garagenplätze für Pistenfahrzeuge. Auch enthalten sind geringfügige Änderungen an der Leitungsführung im bereits bewilligten Bereich Giuw, vordere Kandahar und Schiltgrat.

Im Rahmen der neuen UeO Nr. 49 wurden die Pisten genau mit GPS vermessen. Dadurch können die Pistenfläche und die Beschneiungsfläche – trotz Ausbau und Erweiterung nach Winteregg – von 209 ha (bewilligt im Jahr 2002) auf neu noch 190 ha reduziert werden. Die beschneibare Pistenfläche betrug gemäss Bewilligung vom Jahr 2002 70 ha, neu nur noch 30 ha (inkl. den zusätzlichen 6.5 ha im Bereich Höhelücke – Winteregg).

Nach Genehmigung der UeO Nr. 49 wird ein separates Baugesuch aufgelegt werden. Vorgesehen sind auf dem Abschnitt Höhelücke – Allmiboden – Maulerhubel – Winteregg eine Beschneiungsleitung mit einer Länge von 3800 Metern mit 60 Zapfstellen, welche vollständig mit Lanzen bestückt werden sollen. Bereits im Jahr 2002 bewilligt, aber noch nicht ausgeführt, ist die Strecke Giuw – vordere Kandahar – Schiltgrat – Finel – Mürren. Hier soll eine Beschneiungsleitung mit 3000 Metern Länge gebaut werden, mit 50 Zapfstellen. Auch diese werden vollständig mit Lanzen bestückt.
„Ein Umweltverträglichkeitsbericht wurde erstellt und liegt entsprechend vor“, bestätigt Egger. Weiter ergänzt er: „Als Bestandteil der UeO Nr. 49 sollen auch die Pistenentschädigungen an die Grundeigentümer und Bewirtschafter vollständig und einheitlich, gemäss dem bereits geltenden Gemeindereglement, geregelt und über die Skipistenfondskommission Mürren alljährlich abgerechnet werden.“

Weiteres Vorgehen
Der Erlass der Überbauungsordnung erfolgt im ordentlichen Planerlassverfahren: Nun läuft mit der öffentlichen Mitwirkung der erste Schritt. Anschliessend erfolgen eine Vorprüfung, die öffentliche Auflage, der Beschluss der Gemeindeversammlung und dann die Genehmigung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR). „Im Idealfall rechnen wir mit dem Start der Umsetzung per 2017“, bestätigt Christoph Egger. (Schilthornbahn/mc/ps)

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