Schweiz leitet WTO-Streitbeilegungsverfahren wegen US-Importzöllen ein

Schweiz leitet WTO-Streitbeilegungsverfahren wegen US-Importzöllen ein
Bundesrat Johann Schneider-Ammann. (Foto: Schweizerische Bundeskanzlei)

Bern – Zur Wahrung der Schweizer Interessen im Rahmen der neuen US-Importzölle hat Bundesrat Schneider-Ammann ein WTO-Streitbeilegungsverfahren eingeleitet. Man habe ein entsprechendes Begehren bei der Welthandelsorganisation (WTO) deponiert, da auch die Schweiz von den zusätzlichen Zöllen zur Einfuhr von gewissen Stahl- und Aluminiumprodukten durch in die USA betroffen sei, teilt das zum Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) gehörende Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) am Dienstag mit.

Im letzten Jahr beliefen sich die entsprechenden Exporte laut Mitteilung auf rund 80 Millionen Franken. Aus Sicht der Schweiz sei die Massnahme der USA, welche mit dem Schutz der nationalen Sicherheit begründet wird, nicht gerechtfertigt.

Bisher keine Reaktion der USA
Bereits im März 2018 habe die Schweiz gegenüber den US-Behörden interveniert und ein formelles Gesuch eingereicht. Dieses zielte auf eine länderspezifische Ausnahme von den Handelszöllen ab. Die USA hätten aber bisher nicht auf das Schweizer Ausnahmegesuch reagiert, heisst es weiter.

Daher habe Bundesrat Schneider-Ammann zur Wahrung der Schweizer Interessen beschlossen, dass die Schweiz analog zu anderen betroffenen WTO-Mitgliedern wie die EU, Mexiko, Kanada und Norwegen ein Verfahren einzuleiten. Schneider-Ammann habe als Vorsteher des WBF den Gesamtbundesrat entsprechend informiert.

Aussicht auf Erfolg
Das Begehren könnte durchaus Erfolg haben. Im Jahr 2002 hatte die Schweiz zusammen mit anderen WTO-Mitgliedern ein erfolgreiches Verfahren gegen die USA im Stahlbereich durchführen lassen. Die angeprangerten Handelsmassnahmen seien in der Folge aufgehoben worden, erklärt das Seco in seiner Mitteilung.

Initiiert werden WTO-Streitschlichtungsverfahren mit einem sogenannten Konsultationsbegehren. Im ersten Stadium des Verfahrens versuchen die Parteien, eine gütliche Einigung zu erzielen. Falls diese Konsultationen zu keinem Ergebnis führen sollten, könne ein Schiedsorgan einberufen werden. Dessen Entscheid könne wiederum an ein Berufungsorgan weitergezogen werden, heisst es. (awp/mc/ps)

WBF

Seco

WTO

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert