Schweiz tritt der UNO-Behindertenrechtskonvention bei

Schweiz tritt der UNO-Behindertenrechtskonvention bei

(Foto: UN Photo/JC McIlwaine)

New York – Die Schweiz tritt dem Übereinkommen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der UNO bei. Die offizielle Übergabe der Beitrittsurkunde erfolgte heute Dienstag am Hauptsitz der Vereinten Nationen in New York.

Das Übereinkommen zählt zu den zentralen Instrumenten zum Schutz der Menschenrechte auf internationaler Ebene. Es bezweckt, Menschen mit Behinderungen den vollen Genuss der Menschenrechte zu gewährleisten und die aktive Teilhabe am öffentlichen, wirtschaftlichen und sozialen Leben zu ermöglichen. Das Übereinkommen schafft keine Sonderrechte, sondern konkretisiert die universellen Menschenrechte aus der Perspektive der Menschen mit Behinderungen, wie das EDI in einer Mitteilung schreibt. Es will die Chancengleichheit von Menschen mit Behinderungen fördern und ihre Diskriminierung in der Gesellschaft unterbinden.

Einsatz für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung
Die Vertragsstaaten sind verpflichtet, dem zuständigen UNO-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen in einem regelmässigen Turnus Staatenberichte vorzulegen. Der Vertragsausschuss prüft als Kontrollorgan die Berichte und ist berechtigt, Stellungnahmen und Empfehlungen dazu abzugeben. Mit dem Beitritt zum Übereinkommen bekräftigt die Schweiz, dass sie sich konsequent für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen einsetzt, wozu sie sich bereits mit dem vor zehn Jahren in Kraft getretenen Behindertengleichstellungsgesetz verpflichtet hat.

Abkommen von 144 Staaten ratifiziert
Das Übereinkommen hat weltweit breite Anerkennung gefunden; es ist am 3. Mai 2008 nach der Ratifikation durch den zwanzigsten Staat in Kraft getreten und bis heute von 158 Staaten unterzeichnet und von 144 Staaten (inkl. der EU) ratifiziert worden.

Die Schweizer Bundesversammlung hatte am 13. Dezember 2013 das Übereinkommen genehmigt und damit den Bundesrat ermächtigt, es zu ratifizieren. Nach Ablauf der Referendumsfrist haben Bundespräsident Didier Burkhalter und Bundeskanzlerin Corina Casanova am 9. April 2014 die Beitrittsurkunde unterzeichnet. (EDI/mc/pg)

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