Schweiz verbleibt im Visa-Waiver-Programm der USA

Schweiz verbleibt im Visa-Waiver-Programm der USA

Bern – Die Schweiz bleibt im so genannten Visa-Waiver-Programm (VWP), das eine visumsfreie Einreise in die USA für maximal 90 Tage erlaubt. Die entsprechenden Verhandlungen unter Führung des Bundesamtes für Polizei (fedpol) sind fristgerecht abgeschlossen worden, wie das EJPD mitteilt.

Die Schweiz nimmt seit 1986 am VWP der USA teil. Die USA knüpften den Verbleib im VWP nun allerdings für alle insgesamt 36 Teilnehmerländer an die Bedingung, dass diese mit den USA zwei Vereinbarungen zur Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich abschliessen. Dabei handelt es sich um ein Abkommen zum Austausch von Fingerabdruck- und DNA-Daten zur Bekämpfung von Schwerkriminalität (Preventing and combating serious crime, kurz PCSC) sowie ein Memorandum of Understanding (MoU) über den Austausch von Daten zu mutmasslichen und bekannten Terroristen (Homeland Security Presidential Directive 6, kurz HSPD-6).

Der Bundesrat hatte sich am 1. Februar 2012 dafür ausgesprochen, dass die Schweiz im VWP verbleiben soll. Er verabschiedete daraufhin ein Verhandlungsmandat für die beiden erwähnten Vereinbarungen, das von den aussenpolitischen Kommissionen und von den Kantonen begrüsst wurde. Die Verhandlungen, die Anfang Mai 2012 aufgenommen wurden, konnten nun abgeschlossen werden: fedpol-Direktor Jean-Luc Vez und US-Botschafter Donald Beyer paraphierten die Texte in Bern.

Verhandlungsmandat eingehalten
Der Geltungsbereich des PCSC-Abkommens wird auf schwere Straftaten beschränkt, die in einer Liste zum Abkommen aufgeführt werden, sowie auf  andere schwere Straftaten, für die eine Strafandrohung von mehr als drei Jahren vorgesehen ist. Auch der Datenschutz ist detailliert geregelt. Insbesondere verpflichten sich beide Staaten, Personendaten auf Ersuchen hin zu berichtigen, zu blockieren oder zu löschen. Die USA akzeptierten zudem auch, dass bei der Umsetzung des Abkommen die Anzahl der erlaubten Abfragen gemeinsam festgelegt wird.

Das PCSC-Abkommen benötigt die Zustimmung des Parlaments und untersteht dem fakultativen Referendum. Bislang nahm der Bundesrat das Verhandlungsresultat erst zur Kenntnis. Formell genehmigen will er es erst an einer seiner nächsten Sitzungen. (EJPD/mc/pg)

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