SRG-Angestellte sollen Billag-Gebühren künftig selber zahlen

SRG-Angestellte sollen Billag-Gebühren künftig selber zahlen
Roger de Weck, SRG-Generaldirektor. (Foto: SRG SSR/Marcel Grubenmann)

SRG-Generaldirektor Roger de Weck. (Foto:  SRG SSR/Marcel Grubenmann)

Bern – Künftig sollen Angestellte der SRG ihre Billag-Gebühren selbst bezahlen. Diese Gleichstellung mit anderen Haushalten hat die SRG-Konzernleitung beschlossen. Die Mediengewerkschaft SSM verlangt nun aber eine Kompensation – denn die Bezahlung der Gebühren ist Bestandteil des Gesamtarbeitsvertrags.

SRG-Sprecher Daniel Steiner bestätigte am Sonntag die geplante Änderung, über welche die «NZZ am Sonntag» berichtet hatte.

Bereits heute bezahlen die Mitglieder des SRG-Verwaltungsrats, der Konzernleitung sowie weitere Kader die Gebühren selbst. Die SRG hat sie jedoch bisher für den Rest der Belegschaft übernommen. Sprecher Steiner vergleicht dies mit den Verlagen, welche die eigene Zeitung den Mitarbeitenden üblicherweise ebenfalls gratis anbieten.

Dies soll sich nun aber ändern: Die SRG-Angestellten sollen die Gebühren künftig selbst berappen. Die SRG begründet die Änderung damit, dass mit dem Wechsel des Gebührensystems durch das neue Radio- und Fernsehgesetz fast alle Haushalte die Gebühr entrichten müssen – unabhängig davon, ob sie ein Gerät besitzen. Damit sei die bisher übliche Übernahme durch den Arbeitgeber «nicht mehr zeitgemäss», schreibt Daniel Steiner.

Bisher ein Lohnbestandteil
Laut Geschäftsbericht 2013 hat die SRG rund 6’000 Beschäftigte beziehungsweise etwa 5’000 Vollzeitstellen. Für die Vollzeitbeschäftigten übernimmt die SRG die volle Gebühr von heute 462 CHF. Teilzeitangestellte beim Fernsehen sind von der TV- und Teilzeiter beim Radio von der Radiogebühr befreit.

Die Einsparung durch den Verzicht auf die Gebührenübernahme beziffert die «NZZ am Sonntag» mit rund 2,5 Mio CHF.

Wenig begeistert von den Plänen sind die Gewerkschafter. Das Schweizer Syndikat Medienschaffender (SSM) ist nicht bereit, die Streichung dieser Leistung ersatzlos hinzunehmen. Die Bezahlung der Gebühren sei Bestandteil des Gesamtarbeitsvertrags und damit des Lohns, sagte SSM-Präsident Ruedi Bruderer auf Anfrage.

Die Gewerkschaft ist bereits im September über den Schritt informiert worden. Nun soll die SRG Vorschläge zur Kompensation vorlegen. Der Schweizerische Gewerbeverband hat indes bereits das Referendum gegen das revidierte Radio- und Fernsehgesetz ergriffen – wegen der darin enthaltenen Gebührenpflicht für grössere Unternehmen. (awp/mc/ps)

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