Auch Ständerat will für Hotellerie MWST-Sondersatz bis 2017

Auch Ständerat will für Hotellerie MWST-Sondersatz bis 2017
(Foto: hotelleriesuisse)

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Bern – Die Hotellerie soll weiterhin von einem Sondersatz bei der Mehrwertsteuer profitieren. Nach der grossen hat sich auch die kleine Parlamentskammer für eine Verlängerung bis Ende 2017 ausgesprochen. Der Ständerat nahm die Vorlage am Dienstag mit 30 zu 0 Stimmen bei 7 Enthaltungen an. Auch Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf zeigte sich mit einer Weiterführung einverstanden.

Damit gilt für die Hotellerie weiterhin ein Sondersatz bei der Mehrwertsteuer (MWST) von 3,8%. Der Normalsatz beträgt 8%, der reduzierte Satz für lebensnotwendige Güter 2,5%.

Bereits 1996 war die Sonderregelung für die Hotellerie wegen der schwierigen Wirtschaftslage befristet eingeführt worden. Seither wurde sie viermal verlängert – letztmals bis Ende 2013. Eine weitere Verlängerung soll sicherstellen, dass die Hotellerie bis zur geplanten Revision des Mehrwertsteuergesetzes dem reduzierten Satz unterliegt. Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmung.

hotelleriesuisse zeigt sich erfreut
Die Branchenorganisation hotelleriesuisse schreibt in einer Medienmitteilung, im Sinne der Kontinuität stelle die Weiterführung des Sondersatzes um weitere vier Jahre bis 2017 ein zentrales Anliegen der Branche dar. Aus steuer- und wirtschaftspolitischen Gründen begrüssen hotelleriesuisse, GastroSuisse, der Schweizer Tourismus-Verband, Parahotellerie Schweiz und die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete diesen Entscheid ausdrücklich. (awp/hotelleriesuisse/mc/pg)

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