Stimmvolk nimmt Tierseuchengesetz an

Stimmvolk nimmt Tierseuchengesetz an

Bern – Die Schweizer Stimmbevölkerung hat sich deutlich für das revidierte Tierseuchengesetz ausgesprochen. Bei sehr tiefer Stimmbeteiligung sagte nur in zwei Kantonen eine Mehrheit Nein zur Vorlage. Damit erhält der Bund mehr Kompetenzen, um Tierseuchen vorzubeugen.

Bei einer geringen Stimmbeteiligung von 27 % sprachen sich 68,3 % der Stimmenden für die Vorlage aus. 946’200 Personen legten ein «Ja» in die Urne, 439’600 ein «Nein». Ein Nein resultierte in den Kantonen Uri und Appenzell Innerrhoden, wo 58 beziehungsweise 55 Prozent der Stimmenden die Vorlage ablehnten. Mit einem Ja-Stimmen-Anteil von unter 55 % zeigte sich auch das Stimmvolk in den Kantonen Schwyz, Nidwalden, Obwalden und Appenzell Ausserrhoden eher skeptisch. Überaus deutlich war die Zustimmung in den Westschweizer Kantonen: Im Kanton Waadt sagten rund 89 Prozent der Stimmenden Ja, in Genf rund 87.

Das revidierte Gesetz soll eine wirksame Prävention gegen Tierseuchen ermöglichen: Der Bund kann künftig Vorsorgemassnahmen ergreifen und finanzieren. Für die Bekämpfung von Tierseuchen sind weiterhin die Kantone zuständig. (mc/pg)

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