Strengere Sorgfaltspflichten für international tätige Unternehmen

Strengere Sorgfaltspflichten für international tätige Unternehmen

Bern – Im Ausland machen manche Schweizer Unternehmen auf eine Art und Weise Geschäfte, die mit dem Schweizer Recht nicht vereinbar wäre. Der Bundesrat stellt nun verschiedene Möglichkeiten zur Diskussion, wie international tätige Unternehmen zur Achtung von Umweltstandards und Menschenrechten angehalten werden könnten.

Er hat am Mittwoch einen Bericht vorgelegt, der sich auf eine Untersuchung des Schweizerischen Instituts für Rechtsvergleichung stützt. Das Gutachten kommt zum Schluss, dass verschiedene Länder bereits Massnahmen ergriffen haben.

Das europäische Parlament beispielsweise hat Unternehmen verpflichtet, Informationen über Menschenrechte und die Umwelt im Geschäftsbericht offenzulegen und ihre Strategie und die Einhaltung der Sorgfaltspflichten zu schildern. Auch in Frankreich und Dänemark müssen Grossunternehmen im Jahresbericht auf die Menschenrechte und den Umweltschutz eingehen.

Verschiedene Varianten
Es existiere aber kein bewährtes Gesetzesmodell, das die Einhaltung der Menschenrechte und des Umweltschutzes garantieren würde, «ohne die Unternehmen unnötig in ihren Aktivitäten zu beeinträchtigen», schreibt der Bundesrat in dem Bericht, den er im Auftrag des Parlaments ausgearbeitet hat. Als Basis für eine allfällige Gesetzesvorlage stellt er verschiedene Ansätze zur Diskussion. Beispielsweise könnte der Verwaltungsrat eines Unternehmens zu Massnahmen verpflichtet werden, die bei allen Aktivitäten der Gesellschaft die Einhaltung der Menschenrechte und den Schutz der Umwelt gewährleisten würden.

Denkbar sei auch eine Erweiterung der Sorgfaltspflichten des Verwaltungsrates, der neben den Interessen des Unternehmens ebenfalls die Menschenrechte und den Umweltschutz beachten müsste, schreibt der Bundesrat. Weiter könnten Unternehmen zur Berichterstattung im Bereich Menschenrechte und Umweltschutz verpflichtet werden. Schliesslich wären verschiedene interne oder externe Kontrollmechanismen möglich.

Schweiz nicht isolieren
Der Bundesrat warnt aber davor, mit einem stärkeren Engagement für Menschenrechte und Umweltschutz die Attraktivität des Schweizer Wirtschaftsstandortes zu beeinträchtigen. Mögliche Massnahmen dürften auch nicht zur Abschottung der Schweiz führen. Der Bundesrat plädiert darum für ein Vorgehen, das auf eine internationale Vereinheitlichung des Rechts abzielt. Die Beachtung der Menschenrechte und der Schutz der Umwelt seien grenzüberschreitende Probleme. Ein Konsens über ein internationales Abkommen sei allerdings nicht absehbar.

Der Bundesrat hatte sich dem Thema schon einmal im Zusammenhang mit den Rohstofffirmen angenommen. In einem Bericht sprach er sich letztes Jahr gegen eine Regulierung der Branche aus. (awp/mc/pg)

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert