Suva verzichtet nach Gerichtsurteil aus Strassburg auf Observation

Suva verzichtet nach Gerichtsurteil aus Strassburg auf Observation
(Symbolbild)

Luzern – Die Suva setzt vorläufig gegen mutmassliche Versicherungsbetrüger keine Detektive mehr ein. Sie reagiert damit auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Die Suva hatte bisher pro Jahr in 10 bis 15 Verdachtsfällen Detektive eingesetzt.

Am Dienstag hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass die Schweiz über keine ausreichende Gesetzesgrundlage für die Observierung von Versicherten verfügt. Die Strassburger Richter rügten die Observation eines 62-jährigen Unfallopfers aus dem Kanton Zürich. Das Recht der Frau auf Schutz des Privatlebens sei mit dem Einsatz von Detektiven verletzt worden.

In den Fall ist die Suva nicht involviert, sie zieht nun aber dennoch Konsequenzen aus dem Urteil. Als Sofortmassnahme vergibt die Suva vorläufig keine neuen Observationsaufträge mehr, wie sie am Donnerstag mitteilte. Sie wolle das Urteil analysieren und mögliche Konsequenzen sorgfältig prüfen. Danach entscheide sie über das weitere Vorgehen.

Privatdetektive setzte die Suva laut eigenen Angaben bisher nur in Einzelfällen ein. Pro Jahr kamen sie bei etwa 10 bis 15 Verdachtsfällen zum Einsatz.

Suva hat noch andere Mittel
Eine Observation bedeute einen massiven Eingriff in die Privatsphäre der Versicherten, schreibt die Suva. Privatdetektive seien ausschliesslich nach gründlichen Abklärungen und nur als letzte Massnahme in Betracht gezogen worden. Die Suva habe sich dazu stets an der aktuellen Rechtsprechung orientiert.

2015 klärte die Suva insgesamt 574 Verdachtsfälle ab. Seit der Einführung der Missbrauchsbekämpfung 2006 konnte die Suva laut eigenen Angaben 117 Mio CHF an Prämiengeldern einsparen.

Um möglichen Betrügern auf die Schliche zu kommen, kann die Suva unter anderem selber Arztuntersuchungen anordnen, Abklärungen vor Ort machen oder Zeugen befragen. Zudem kann sie Angaben und Unterlagen bei anderen Sozialversicherern oder Behörden einsehen.

Die grosse Mehrheit der Kunden beziehe zurecht Leistungen, betont die Suva. Aber einige wenige könnten einen Millionenschaden zu Lasten der ehrlichen Prämienzahler anrichten. Mit der Missbrauchsbekämpfung würden die Prämienzahler geschützt.

Gemeinden observieren weiterhin
Auch Gemeinden setzen bisweilen Inspektoren ein, um etwa Missbräuche bei der Sozialhilfe aufzudecken. Im Kanton Luzern etwa beschäftigt die Gemeinde Emmen seit 2006 einen Sozialhilfeinspektor. Dieser wird auch von 33 anderen Gemeinden beansprucht.

Der Emmer Inspektor kommt vorläufig trotz des jüngsten Urteils aus Strassburg weiter zum Einsatz, wie der Emmer Sozialvorsteher Thomas Lehmann der «Luzerner Zeitung» sagte. Der Sozialinspektor sei weder ein Detektiv noch habe er polizeiliche Kompetenzen. Die Gemeinde beruft sich dabei auf ein kantonales Gesetz, das eine Überwachung seit Anfang 2016 ausdrücklich regle. Der Kanton will nun den entsprechenden Passus analysieren. (awp/mc/ps)

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