Swisscom muss Millionenbusse nicht zahlen

Swisscom muss Millionenbusse nicht zahlen

Swisscom-CEO Carsten Schloter.

Bern – Die Swisscom muss eine von der Wettbewerbskommission (Weko) verhängte Busse über 333 Mio CHF nicht zahlen. Laut Bundesgericht hat sich der Telekomkonzern in Sachen Mobilterminierungsgebühren nicht missbräuchlich verhalten. Diese Gebühren stellen sich die Anbieter gegenseitig für die Weiterleitung von Anrufen in das jeweils eigene Netz in Rechnung.

Das Bundesgericht habe die Beschwerde der Swisscom gegen die von der Vorinstanz festgestellte Marktbeherrschung bei der Mobilterminierung gutgeheissen und ausserdem eine Beschwerde des Eidg. Volkswirtschaftsdepartements (EVD) abgewiesen, teilte das Unternehmen am Mittwochnachmittag mit. Rückstellungen hatte die Swisscom nicht gebildet.

Marktbeherrschende Stellung
Die Weko hatte im Oktober 2002 gegen die Mobilfunkbetreiber Swisscom, Sunrise und Orange eine Untersuchung zu den Mobilterminierungsgebühren eröffnet. Die Wettbewerbshüter kamen zum Ergebnis, dass Swisscom marktbeherrschend sei und diese Stellung missbraucht habe, indem sie in der Zeit vom 1. April 2004 bis zum 31. Mai 2005 von den anderen Anbietern unangemessen hohe Preise erzwungen habe.

Missbrauchsvorwurf zurückgewiesen
Nach einem Rekurs hatte das Bundesverwaltungsgericht zwar die marktbeherrschende Stellung der Swisscom bei der Mobilterminierung bestätigt, den Missbrauchsvorwurf der Weko aber zurückgewiesen und die Busse aufgehoben. Gegen die Feststellung der marktbeherrschenden Stellung hatte Swisscom Beschwerde beim Bundesgericht eingelegt, während sich die Beschwerde des EVD gegen die Aufhebung des Missbrauchsvorwurfs und der Busse gerichtet hatte.

Weko sieht Preismissbrauchsbekämpfung nach Swisscom-Urteil erschwert
Die Wettbewerbskommission (Weko) sieht sich nach dem Urteil in Sachen Swisscom vor höheren Hürden. Das Bundesgericht habe für die Preismissbrauchsbekämpfung nach dem Kartellgesetz höhere Eingriffsschwellen festgestellt, teilte die Behörde am Mittwoch mit. Im Gegensatz zur Ansicht der Weko und in Abweichung von der Praxis der europäischen Wettbewerbsbehörden müsse gemäss Bundesgericht beim Preismissbrauch das Element des «Erzwingens» selbständig nachgewiesen werden.

Ziel im Markt erreicht
Im Markt habe die Weko ihr Ziel aber trotzdem erreicht, hiess es weiter. Die Mobilterminierungsgebühren seien seit 2005 massiv gesunken – von 33,5 Rappen im Mai 2005 auf heute weniger als 10 Rappen. Eine erste Senkung von 33,5 auf 20 Rappen habe die Swisscom bereits auf den 1. Juni 2005 vorgenommen, kurz nachdem das Sekretariat den Telekomkonzern mit seinen Untersuchungsergebnissen konfrontiert habe. Zu den verfahrensrechtlichen und den institutionellen Rügen von Swisscom sowie zur Frage der Marktbeherrschung des Unternehmens hat sich das Bundesgericht den Angaben zufolge nicht geäussert. (awp/mc/upd/ss)

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