Unbefristete Mehrwertsteuer und Bundessteuer drohen zu scheitern

Unbefristete Mehrwertsteuer und Bundessteuer drohen zu scheitern

Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf. (Foto: Europa Forum Luzern)

Bern – Der Bundesrat will die Mehrwertsteuer und die direkte Bundessteuer unbefristet erheben können. Im Parlament dürfte der Vorschlag aber einen schweren Stand haben. CVP, FDP und SVP lehnen die Finanzordnung 2021 ab. Sie wollen dem Bund keinen Blankocheck ausstellen. Unterstützung kommt einzig von linker Seite.

Die Befristung ist in der Bundesverfassung verankert: Ohne Verfassungsänderung kann der Bund die Mehrwertsteuer und die direkte Bundessteuer ab 2021 nicht mehr erheben. Das will der Bundesrat verhindern.

Es handelt sich mit 60% um die Haupteinnahmequelle des Bundes. Im Jahr 2014 nahm der Bund aus der Mehrwertsteuer 22,6 Mrd und aus der direkten Bundessteuer 18 Mrd CHF ein. Ohne diese Steuern könne der Staat seine Aufgaben nicht mehr wahrnehmen, hält der Bundesrat fest.

Kontrolle über Haushalt behalten
Damit die Befristung aufgehoben werden kann, müssen Übergangsbestimmungen in der Bundesverfassung gestrichen werden. Stimmt das Parlament zu, entscheidet das Stimmvolk. Allerdings sieht es derzeit nicht danach aus, dass das Parlament der Vorlage zustimmen wird. Dies zeigt das Echo in der Vernehmlassung.

Kritik kommt von den bürgerlichen Parteien und dem Schweizerischen Gewerbeverband (sgv). In ihren Augen wäre eine unbefristete Lösung ein «Blankocheck» für den Staat, mehr Ausgaben zu tätigen. Eine Befristung garantiere die Kontrolle über den Bundeshaushalt, argumentiert die FDP.

Die SVP ist der Ansicht, dass eine Aufhebung der Befristung «nicht im Interesse der Steuerzahlenden» wäre. Zudem stelle die heutige Regelung sicher, dass sich bei jeder neuen Finanzordnung die Möglichkeit böte, das Steuersystem auf seine Tauglichkeit und Zukunftsfähigkeit zu prüfen.

Nichts ändern will auch die CVP. Dafür gebe es keine unmittelbare Notwendigkeit. Eher fürchtet sie, dass eine unbefristete Lösung die Berechtigung der beiden Steuern ernsthaft infrage stellen würde.

Der Bundesrat argumentiert, die Befristung sei kein geeignetes Instrument, den Staat zu begrenzen. Andere Mittel wie die Schuldenbremse und die Steuerhöchstsätze, wie sie in der Verfassung verankert sind, eigneten sich besser.

Aufhebung unverzichtbar
Unbestritten ist der Vorschlag bei der SP und den Gewerkschaften. Es sei unrealistisch, auf diese Steuern zu verzichten, schreibt der Arbeitnehmer-Dachverband Travail.Suisse. Mit der neuen Finanzordnung könne der Bund die beiden Steuern permanent erheben, argumentiert die SP. Damit würden die Bundesfinanzen auch in Zukunft auf eine tragfähige Basis gestellt.

Positiv äussern sich auch die Kantone. Die Neuerung ermögliche Planungssicherheit und reisse «keine neuen steuerpolitischen Baustellen» auf, schreibt die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren.

Bislang kein Erfolg an Urne
Der Bundesrat hat schon früher versucht, aus den befristeten Steuern unbefristete zu machen – bislang erfolglos. Drei Mal hat das Volk eine Aufhebung der Befristung an der Urne verworfen: am 12. Juni 1977, am 20. Mai 1979 und am 2. Juni 1991. Seither ist das Thema nicht mehr zur Abstimmung gelangt.

Die Befristung ist historisch zu erklären. Vor dem Ersten Weltkrieg erzielte der Bund seine Einnahmen fast ausschliesslich durch Zölle. Die erste direkte Steuer auf Bundesebene war die Kriegssteuer im Ersten Weltkrieg. 1940 führte der Bundesrat erneut eine Kriegssteuer ein, die sogenannte Wehrsteuer. 1941 folgte die Warenumsatzsteuer.

Die beiden Steuern wurden auch nach dem Zweiten Weltkrieg weitergeführt. Mit einer Volksabstimmung 1958 wurden sie in der Verfassung verankert, jedoch befristet. Im Jahr 1982 wurde die Wehrsteuer in direkte Bundessteuer umbenannt, und 1995 löste die Mehrwertsteuer die Warenumsatzsteuer ab. (awp/mc/ps)

EFD

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