Universität Zürich kündigt Christoph Mörgeli

Universität Zürich kündigt Christoph Mörgeli

Zürich – Die Universität Zürich hat Christoph Mörgeli, Titularprofessor und Konservator des Medizinhistorischen Museums, gekündigt und ihn per sofort freigestellt. Dies teilte Universitätsdirektor Andreas Fischer an einer Medienkonferenz mit. Das Vertrauensverhältnis zwischen der Universität Zürich und Mörgeli sei massiv und unwiederbringlich zerstört, hiess es. Fischer sagte, Mörgeli habe gegenüber den Medien schwerwiegende Vorwürfe gegen seinen Vorgesetzten Flurin Condrau gemacht. Zudem habe er wissentlich Unwahrheiten verbreitet.

Wörtlich heisst es in einer Medienmitteilung der Universität: «Prof. Mörgeli hat schwere Loyalitätspflichtsverletzungen gegenüber der Universität Zürich begangen, so dass das Vertrauensverhältnis massiv und unwiederbringlich zerstört ist.» Die Kündigung wird unter Einhaltung der sechsmonatigen Kündigungsfrist erfolgen. Da eine Rückkehr Mörgelis an seinen Arbeitsplatz nach dem medial ausgetragenen Konflikt und den schweren Vorwürfen von Mörgeli nicht mehr denkbar sei, werde er per sofort freigestellt.

Schwere Loyalitätspflichtsverletzungen
Mörgeli habe durch seine Äusserungen in diversen Medien im Zeitraum vom 11. bis 20. September 2012 schwere Loyalitätspflichtsverletzungen gegenüber der Universität Zürich begangen, so die Universität weiter: «Unter anderem erhob er verbale Angriffe gegen seinen direkten Vorgesetzten, Flurin Condrau; er forderte die Einleitung von Straf- und Disziplinarverfahren gegen Condrau; warf der UZH und Mitarbeitern der Universität Zürich Mobbing vor; schliesslich machte er geltend, er erhalte als SVP-Mitglied keine Unterstützung durch die UZH, er werde ungerecht behandelt und überdies habe es offensichtlich keinen Platz an der UZH für ein SVP-Mitglied. Rechtsanwalt Valentin Landmann, als Vertreter Mörgelis, hat einen Teil dieser Vorwürfe ebenfalls gegenüber den Medien wiederholt.»

«Aufgrund der schweren Loyalitätspflichtsverletzungen wurde das Vertrauensverhältnis massiv und unwiederbringlich zerstört. Einer zweiten Mitarbeiterbeurteilung unter Ansetzung einer Bewährungsfrist ist damit – entgegen der ursprünglichen Absicht – jegliche Grundlage entzogen. In Anwendung von § 19 Abs. 1 wird somit von einer Bewährungsfrist abgesehen, da diese ihren Zweck nicht mehr erfüllen kann. Prof. Mörgeli erhält die Möglichkeit, das rechtliche Gehör wahrzunehmen», heisst es weiter.

Rekurs möglich
Gegen eine Kündigung und gegen eine Freistellung besteht die Möglichkeit, innert 30 Tagen bei der Rekurskommission der Zürcher Hochschulen Rekurs zu erheben und anschliessend den Entscheid der Rekurskommission bis ans Verwaltungsgericht des Kantons Zürich weiterzuziehen.

Kritik war Mörgeli seit November 2011 bekannt
Wie die Universtität festhält, war Mörgeli die Kritik an seinen Leistungen bereits seit November 2011 bekannt. Seit diesem Zeitpunkt wurde die Leistung Mörgelis, der an der UZH als habilitierter Oberassistent und als Kurator des Medizinhistorischen Museums zu 80 Prozent angestellt ist, ausserordentlich beurteilt. Am 23. November 2011 habe ein Gespräch zwischen Mörgeli und seinem Vorgesetzten Condrau, dem Dekan der Medizinischen Fakultät und einer Vertreterin der Personalabteilung stattgefunden. Darin sei es um die Zusammenarbeit mit seinem Vorgesetzten, den Zustand des Medizinhistorischen Museums und der Objektsammlung sowie die Leistungen in der wissenschaftlichen Forschung und der Lehrtätigkeit von Mörgeli gegangen.

«Die wichtigsten Resultate des externen Gutachtens der Expertenkommission, das auf verschiedene Mängel hinweist, wurden den betreffenden Mitarbeitenden im Oktober 2011 mündlich mitgeteilt. Am 2. Februar 2012 erhielten Prof. Mörgeli und die Mitarbeitenden der Sammlung eine Kopie des Gutachtens. Die Kritik an den Leistungen sowie die im externen Gutachten festgestellten Mängel hielt sein Vorgesetzter im Akademischen Bericht 2011 des Medizinhistorischen Instituts und Museums fest», so die Universität weiter.

Zweite Mitarbeiterbeurteilung hinfällig
Anlässlich der Mitarbeiterbeurteilung vom 10. Februar 2012 sei Mörgeli auf seine ungenügenden Leistungen hingewiesen. Diese hätten sowohl die fachlichen Leistungen als auch das Verhalten betroffen. Es wurden Ziele vereinbart, deren Erreichung heute anlässlich seiner zweiten Mitarbeiterbeurteilung hätte überprüft werden sollen. (Universtität Zürich/mc/pg)

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