Unternehmens-Besteuerung: EU gibt der Schweiz mehr Zeit

Unternehmens-Besteuerung: EU gibt der Schweiz mehr Zeit

Brüssel – Die Schweiz erhält ein halbes Jahr mehr Zeit, um die fünf von der EU als schädlich eingestuften Unternehmenssteuerregime abzuschaffen. Die EU-Finanzminister haben am Dienstag in Brüssel eine Empfehlung der dafür zuständigen Arbeitsgruppe diskussionslos gutgeheissen. Die Mitgliedstaaten «laden die EU-Kommission dazu ein, den Dialog mit der Schweiz bis zum 30. Juni 2014 fortzuführen und abzuschliessen», heisst es in der Schlussfolgerung der EU-Finanzminister.

Ziel sei es, mit der Schweiz eine Einigung «über die Anwendung der Prinzipien und Kriterien des Kodes» zu erreichen, steht im dazugehörigen Bericht geschrieben. Gemeint ist hierbei der so genannte EU-Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung.

«Diskriminierende» Steuerregimes
Positiv wird im Bericht hervorgehoben, dass die Schweiz bereit ist, «die fünf identifizierten Steuerregimes» abzuschaffen. Als «inakzeptabel» wird hingegen die Forderung bezeichnet, bereits während des laufenden Gesetzgebungsprozesses auf Gegenmassnahmen zu verzichten. Erst wenn die beanstandeten Regimes ersetzt sind, wollen die EU-Mitgliedstaaten definitiv auf Gegenmassnahmen verzichten.

Für die EU gelten fünf in der Schweiz angewandte Steuerregimes als diskriminierend, da diese Unternehmensgewinne von in- und ausländischen Firmen unterschiedlich besteuern. Auf kantonaler Ebene sind dies Holding-, Verwaltungsgesellschaften und gemischte Gesellschaften; auf Bundesebene sind es Prinzipalgesellschaften und «Swiss finance branch».

Bei einer Prinzipalgesellschaft ist der Sitz des Unternehmens in der Schweiz und die Betriebsstätten im Ausland, die Swiss finance branch funktioniert genau umgekehrt.

Patent-Boxen unter der Lupe
Ende Jahr will der Bundesrat einen Schlussbericht zu dieser Thematik präsentieren. Vorgesehen sind neue Steuererleichterungen, die als EU-kompatible Alternative zu den kritisierten Steuerregimes gelten. Eine dieser Alternativen, die in der Schweiz diskutiert und in einigen EU-Mitgliedstaaten angewandt wird, ist die Patent- oder Lizenz-Box. Dabei werden Gewinne aus der Verwertung von geistigem Eigentum wie Lizenzen oder Patenten tiefer besteuert als andere Gewinne. Doch auch hier will die EU genauer hinschauen. (awp/mc/pg)

Denn laut der von den EU-Ministern angenommenen Schlussfolgerung sollen «alle Patent-Boxen in der EU» daraufhin geprüft werden, ob sie dem «Prinzip der Gleichbehandlung» entsprechen. (awp/mc/pg)

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