Verschärfte flankierende Massnahmen kommem vors Parlament

Verschärfte flankierende Massnahmen kommem vors Parlament
Flankierende Massnahmen: Kontrolle auf einer Baustelle.

Baustellenkontrolle im Rahmen der Personenfreizügigkeit.

Bern – Der Bundesrat hält an der letzten Sommer angekündigten Absicht fest, die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit zu verschärfen. Er hat am Freitag seine in der Vernehmlassung positiv augenommenen Vorschläge ans Parlament geleitet. Geplant sind neue Sanktionsmöglichkeiten bei Verstössen gegen zwingende Lohn- und Arbeitsbedingungen sowie bei Scheinselbständigkeit.

So sollen selbständige Dienstleister aus der EU, die in der Schweiz ihre Dienste anbieten, in Zukunft an Ort und Stelle mit Dokumenten beweisen müssen, dass sie auch tatsächlich selbständig erwerbend sind. Untersuchungen der letzten Jahre zeigten nämlich, dass viele Anbieter – insbesondere auf dem Bau – de facto gar nicht selbständig sind.

Neue Sanktionsmöglichkeiten
Da sie keinem allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrag unterstehen, können sie arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Schutznormen für Personal unterlaufen. Sie haben dadurch tiefere Kosten. Diese fallen auch tiefer aus, weil sie weder Aufwand für die Akquisition von Aufträgen betreiben noch ein Materiallager führen müssen. Der Bundesrat will Scheinselbständigen die Arbeit in der Schweiz auch mit neuen Sanktionsmöglichkeiten vergällen. Wer auffliegt, soll etwa mit einem Arbeitsunterbruch belegt werden können. Aber auch Bussen drohen.

Vorschläge in Vernehmlassung begrüsst
Mit Bussen rechnen müssen auch Arbeitgeber, die Arbeitnehmende in der Schweiz beschäftigen und gegen zwingende Mindestlöhne in Normalarbeitsverträgen verstossen. Neu sollen zudem Entsendebetriebe gebüsst werden können, wenn sie trotz rechtskräftiger Dienstleistungssperre bei Arbeiten in der Schweiz erwischt werden. In der Vernehmlassung wurden diese Vorschläge allseits begrüsst. Die grosse Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenenden sprach sich gemäss einer Mitteilung des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) für die Verschärfung der flankierenden Massnahmen aus. (awp/mc/ps)

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