Walliser Regierung will Auskunft in Affäre Alkopharma

Walliser Regierung will Auskunft in Affäre Alkopharma
Staatsrat Roberto Schmidt, Walliser Finanzdirektor. (Foto: CVP Schweiz)

Sitten – Die Walliser Regierung verlangt Auskunft in der Affäre Alkopharma. Sie will wissen, ob die Walliser Kantonalbank (WBK), die einen Kredit an die Firma vergeben haben soll, die nötigen rechtlichen Vorschriften eingehalten hat.

Der Kanton Wallis teilte am Montag mit, dass er als Mehrheitsaktionär der WBK nicht berechtigt ist, in die Betriebsführung der Bank einzugreifen. Der Walliser Finanzdirektor Roberto Schmidt richtete jedoch ein Schreiben an die Vertreter des Staates innerhalb des Verwaltungsrats der Bank.

Er fordert sie darin auf, in Bezug auf das Dossier Alkopharma die notwendigen internen Massnahmen zu ergreifen, damit die geltenden Vorschriften im Rahmen der Dossierverwaltung eingehalten werden. Ausserdem sollen sie den Staatsrat darüber informieren.

In dem Fall geht es um einen Kredit von 85 Mio USD, den die Walliser Kantonalbank der inzwischen in Konkurs geratenen Firma Alkopharma mit Sitz in Martigny VS gewährt haben soll. Die Firma ging 2012 Konkurs. Der Bank soll dadurch ein Verlust von 17 Mio USD entstanden sein.

Verfallsdaten eines Krebsmedikaments gefälscht
Dies beiden Sonntagszeitungen «Le Matin Dimanche» und «Sonntagszeitung» berichteten zudem, dass die Firma Alkopharma die Verfallsdaten eines Krebsmedikaments gefälscht hat, um es länger verkaufen zu können. Die Wirkung war dadurch vermindert. Die meisten der fraglichen 96’000 Dosen gingen an Frankreich, aber auch das Inselspital Bern, die Universitätsspitäler in Genf und Basel sowie die Kantonsapotheke Zürich hatten das Medikament bezogen.

2016 folgte der Prozess. Die Verantwortlichen der Firma gaben die Fälschungen zu, das Bezirksgericht in Martigny verurteilte zwei von ihnen zu Bussen von mehreren tausend Franken. Auch das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic sprach Bussen aus.

Strittig ist die Frage, ob das Leben der Patientinnen und Patienten aufs Spiel gesetzt wurde. Für Swissmedic ist dies klar der Fall, weshalb die Behörde den Fall an die nächste Instanz weiterzog. Ein Datum für diesen Berufungsprozess ist noch nicht festgelegt. (awp/mc/ps)$

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