Weko beantragt Bussen für Baufirmen aus dem Kanton Aargau

Weko beantragt Bussen für Baufirmen aus dem Kanton Aargau

Bern – Das Sekretariat der Wettbewerbskommission (Weko) beantragt, mehrere Strassen- und Tiefbauunternehmen im Kanton Aargau wegen Verstössen gegen das Kartellgesetz mit insgesamt rund 7 Mio CHF zu büssen. Die Unternehmen werden verdächtigt, im Rahmen von öffentlichen und privaten Ausschreibungen unzulässige Absprachen über Preise und Kundenzuteilungen getroffen haben.

Das Weko-Sekretariat hatte seine Untersuchungen im Juni 2009 eingeleitet, teilt die Behörde am Dienstag mit. Die beantragten Bussen bewegen sich zwischen 5’000 CHF und 2,3 Mio CHF und seien ausgehend von den Unternehmensumsätzen und der Schwere der Kartellrechtsverstösse berechnet worden. Dabei hätten fünf der beteiligten Unternehmen im Rahmen der Kronzeugenregelung von einer Sanktionsreduktion profitiert, eine Firma von einer Sanktionsbefreiung.

Untersuchung auf weitere Unternehmen ausgedehnt
In der Untersuchung, die den Strassen- und Tiefbau im Kanton Zürich betreffe, seien aber weitere Ermittlungen notwendig. Sie sei daher am 7. Juni 2011 auf weitere Unternehmen ausgedehnt worden, die möglicherweise an Absprachen beteiligt waren. (awp/mc/ps)

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