Weko vermutet Kartellverstösse bei Ausrüstern von optischen Netzen

Weko vermutet Kartellverstösse bei Ausrüstern von optischen Netzen
Glasfaserkabel zur optischen Datenübertragung.

Bern – Die Eidgenössische Wettbewerbskommission (Weko) vermutet Kartellverstösse bei Ausrüstern von optischen Netzwerken. Deshalb hat sie Hausdurchsuchungen durchgeführt und eine Untersuchung eröffnet.

Es gebe Anhaltspunkte für Submissionsabsprachen zwischen mehreren Unternehmen, teilten die Wettbewerbshüter am Donnerstag in einem Communiqué mit. «Die Abreden betreffen Hard- und Softwareprodukte im Bereich der optischen Netzwerke, die für die Datenübertragung per Glasfaser bei Grosskunden eingesetzt werden.»

Keine Unternehmen genannt
Die Untersuchung solle zeigen, ob tatsächlich kartellrechtlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen würden, hiess es weiter. Namen von Unternehmen nannte die Weko nicht.

Submissionsabsprachen liegen vor, wenn Unternehmen ihr Angebotsverhalten bei der Vergabe von öffentlichen oder privaten Beschaffungen koordinieren. Typischerweise stimmen die Firmen ihre Angebote mit dem Ziel ab, einem Unternehmen den Auftrag zu einem bestimmten Preis zuzuschanzen. Dies ist verboten. (awp/mc/ps)

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