Widerrufsrecht beim Telefonverkauf unter Dach und Fach

Widerrufsrecht beim Telefonverkauf unter Dach und Fach
(Foto: parlament.ch)

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Bern – Wer Waren per Telefon bestellt, soll ein Widerrufsrecht von 14 Tagen haben. Nach jahrelangem Hickhack haben sich National- und Ständerat am Donnerstag auf diesen Minimalkonsens beim Konsumentenschutz geeinigt. Im Vergleich zur EU hinkt die Schweiz aber weiter hinterher.

Mit dem Entscheid geht der letzte Akt in der wechselvollen Geschichte einer Gesetzesänderung zu Ende, die vor neun Jahren mit einer Parlamentarischen Initiative des ehemaligen Neuenburger SP-Ständerats Pierre Bonhôte begann: Um Missbräuchen beim Telefonverkauf ein Ende zu setzen, sollte den Kunden ein Widerrufsrecht eingeräumt werden.

Anders als in den Nachbarländern sieht das Schweizer Recht heute nur bei Haustürgeschäften ein siebentägiges Widerrufsrecht vor. In der EU dagegen erstreckt sich dieses auf 14 Tage und gilt auch bei Internetkäufen.

Keine Mehrheit bei Internetkäufen
Der Ständerat schlug deshalb ursprünglich vor, dass auch jene Verträge widerrufen werden können, die über das Internet abgeschlossen wurden. Damit sollte die Diskriminierung von Schweizer Kunden verhindert werden. Im Nationalrat fand sich dafür keine Mehrheit. Darauf einigten sich die Räte auf ein 14-tägiges Widerrufsrecht bei Telefonverkäufen.

Das Widerrufsrecht gilt aber nicht für alle Geschäfte. So sind Lebensmittel und andere Produkte von geringer Haltbarkeit wie etwa Schnittblumen ausgenommen. Auch nicht betroffen sind Pauschalreisen, Autovermietungen oder Finanzdienstleistungen. Dasselbe gilt für Geschäfte unter 100 CHF.

Entschädigung umstritten
Bis zuletzt umstritten war die Frage, ob Konsumenten eine angemessene Entschädigung bezahlen müssen, wenn sie den erworbenen Gegenstand vor Rückgabe genutzt haben. Der Nationalrat verlangte dies im Falle eines Abzahlungskaufes oder Leasingvertrages. Als Bemessungsgrundlage sollte der Wertverlust der Sache dienen.

Der Ständerat dagegen wollte lediglich, dass für den Gebrauch eine Miete geschuldet ist. Andernfalls würde das Widerrufsrecht faktisch abgeschafft. Kein Konsument könnte es sich nämlich leisten, den Wertverzehr, der am ersten Tag einsetze, zu ersetzen, lautete der Tenor im Ständerat.

Kompromiss der Einigungskonferenz
In letzter Minute haben die Räte am Donnerstag einem Kompromiss der Einigungskonferenz zugestimmt, der die umstrittene Ergänzung entschärft. So sollen Konsumenten nur eine Entschädigung bezahlen, wenn sie einen Gegenstand missbräuchlich verwenden. Diese soll sich am Wertverlust der Sache bemessen, wie es der Nationalrat vorgeschlagen hatte.

Justizministerin Simonetta Sommaruga zeigte sich erleichtert über den Kompromiss. Damit werde der Konsumentenschutz gestärkt. Hätte sich der Nationalrat durchgesetzt, wäre das Widerrufsrecht faktisch abgeschafft worden. Die Vorlage ist nun bereit für die Schlussabstimmung. (awp/mc/pg)

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