Widmer-Schlumpf eröffnet Abstimmungskampf zur Pauschalbesteuerung

Widmer-Schlumpf eröffnet Abstimmungskampf zur Pauschalbesteuerung

Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf, Vorsteherin EFD. (Foto: Europa Forum Luzern)

Bern – Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf und die kantonalen Finanzdirektoren haben am Montag den Abstimmungskampf zur Pauschalbesteuerung eröffnet. Deren Abschaffung würde die Standortattraktivität der Schweiz beeinträchtigen und die Finanzautonomie der Kantone beschränken, warnten sie.

Vermögende Ausländerinnen und Ausländer können heute nach den Lebenshaltungskosten statt nach Einkommen und Vermögen besteuert werden. Die Volksinitiative «Schluss mit den Steuerprivilegien für Millionäre» (Abschaffung der Pauschalbesteuerung), über die Volk und Stände am 30. November befinden, will dies verbieten.

Unterschriften gesammelt hat die Alternative Linke mit Unterstützung der SP. Aus ihrer Sicht verletzt die Pauschalbesteuerung das Verfassungsgebot der Steuergerechtigkeit.

Im öffentlichen Interesse
Die Frage stelle sich tatsächlich, räumte Widmer-Schlumpf vor den Medien ein. Die Pauschalbesteuerung sei eine Abweichung vom Prinzip der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. Diese lasse sich aber rechtfertigen, denn die Pauschalbesteuerung sei im öffentlichen Interesse und verhältnismässig.

«Die Aufwandbesteuerung ist nicht Nährboden für Begünstigung und Willkür», betonte Widmer-Schlumpf. Sie erfolge nach klaren Regeln. Zwar sei der Ertrag aus dieser Besteuerung insgesamt nicht riesig, doch für manche Kantone habe die Pauschalbesteuerung eine grosse wirtschaftliche Bedeutung. Um vermögende und sehr mobile Personen gebe es einen intensiven internationalen Steuerwettbewerb.

Vor allem in der Westschweiz
Die Besteuerung nach dem Aufwand hat vor allem in der Westschweiz eine lange Tradition. Drei Viertel aller Pauschalbesteuerten leben in sechs Kantonen: Waadt (1396 Personen), Wallis (1300), Tessin (877), Genf (710), Graubünden (268) und Bern (211). Die Finanzdirektoren der Kantone warnen vor den Folgen für diese Kantone, sollte die Initiative angenommen werden.

Betroffen wären insbesondere Berg- und Tourismusregionen, sagte Maurice Tornay, Walliser Finanzdirektor und Vizepräsident der Finanzdirektorenkonferenz. Für manche Regionen könnten die Auswirkungen «dramatisch» sein. Peter Hegglin, Zuger Finanzdirektor und Präsident der Finanzdirektorenkonferenz, rief dazu auf, die Frage den Kantonen zu überlassen. Es brauche kein «Diktat» des Bundes.

In einigen Kantonen abgeschafft
In vielen Kantonen haben sich die Stimmberechtigten bereits geäussert. 2009 sagten die Zürcherinnen und Zürcher Ja zu einer Initiative für die Abschaffung der Pauschalbesteuerung. Auch in den Kantonen Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden und Basel-Landschaft waren solche Volksbegehren erfolgreich. In Basel-Stadt wurde die Pauschalbesteuerung per Parlamentsentscheid abgeschafft.

In anderen Kantonen sagte das Volk dagegen Nein, in weiteren kamen kantonale Volksinitiativen gar nicht erst zustande. Es gebe keinen Trend in Richtung Abschaffung, sagte Hegglin, sondern eine individuelle Beurteilung jedes einzelnen Kantons.

Bedingungen verschärft
Im Zuge der Diskussionen haben mehrere Kantone die Bedingungen verschärft. Dies ist auch auf nationaler Ebene geschehen: Das Parlament hat 2012 neue Regeln beschlossen: Für den Bund und die Kantone gilt ab 2016 als Mindestbetrag für den Aufwand das Siebenfache des Mietzinses oder des Eigenmietwerts statt wie bisher das Fünffache.

Bei der direkten Bundessteuer gilt zusätzlich ein minimales steuerbares Einkommen von 400’000 CHF. Die Kantone müssen ebenfalls einen solchen Mindestbetrag festlegen, wobei sie die Höhe selbst bestimmen können.

Über 5000 Pauschalbesteuerte
Die Zahl der Pauschalbesteuerten hat in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. 2012 lebten 5634 Personen in der Schweiz, die so besteuert wurden. Insgesamt zahlten sie 695 Mio CHF an Gemeinden, Kantone und Bund – 123’400 CHF im Durchschnitt. Die tiefste einkassierte Steuer belief sich 2012 auf 10’000 CHF, die höchste auf über 8,2 Mio CHF.

Der Bundesrat und die Finanzdirektoren gehen davon aus, dass ein Ja zur Initiative zu Mindereinnahmen führen würde. Präzise Schätzungen seien allerdings schwierig, da nicht vorauszusagen sei, wie viele der Pauschalbesteuerten aus der Schweiz wegziehen und wie viele den Kanton wechseln würden.

Im Kanton Zürich sind nach dem Volksentscheid rund die Hälfte der Pauschalbesteuerten weggezogen. Ein Teil der früher Aufwandbesteuerten zahlt mit der ordentlichen Veranlagung zudem weniger Steuern als zuvor. Die Finanzdirektorenkonferenz gibt zu bedenken, dass in einem Kanton wie Zürich der Wegzug eher kompensiert werden könne als in Randregionen. (awp/mc/ps)

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