Zur Rose-CEO Oberhänsli freigesprochen

Zur Rose-CEO Oberhänsli freigesprochen
Walter Oberhänsli, CEO Zur Rose Group.

Frauenfeld – Der CEO der Versandapotheke Zur Rose, Walter Oberhänsli, ist vom Bezirksgericht Frauenfeld freigesprochen worden. Damit werden die umstrittenen Geschäftspraktiken in den Jahren 2010 bis 2015 nicht rückwirkend strafrechtlich geahndet.

Zur Rose soll zwischen 2011 und 2015 Medikamente verschickt haben, ohne die rechtlichen Bedingungen dafür vollumfänglich eingehalten zu haben. Dabei geht es um rund 143’000 Bestellungen im Wert von mindestens 7,15 Millionen Franken. Auch mit der Auszahlung von Vergütungen an Ärzte soll Zur Rose gegen das Heilmittelgesetz verstossen haben. Laut Anklage erhielten in den Jahren 2010 bis 2014 rund 6400 Ärzte insgesamt über acht Millionen Franken an solchen Entschädigungen.

Zweiter Verfahrensteil hinfällig
Das Bezirksgericht Frauenfeld sprach den Angeklagten im ersten Teil des Prozesses in allen Punkten frei. Damit wird der zweite Verfahrensteil, bei dem es um die Schuldzumessung gegangen wäre, hinfällig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Offen ist, ob die Staatsanwaltschaft oder die Privatklägerin Pharmasuisse den Fall ans Thurgauer Obergericht weiterzieht.

Pharmasuisse: Nicht nachvollziehbar
Der Apothekerverband Pharmasuisse zeigte sich am Mittwoch schwer enttäuscht: «Wir können dieses Urteil nicht nachvollziehen», schrieb er in einer Mitteilung. Zur Rose habe mit ihrem Geschäftsmodell bewusst das geltende Recht umgangen. «Das Urteil zeigt, dass für Unternehmer andere Regeln gelten als für uns anderen», so der Verband.

Erfreut zeigte sich hingegen Zur Rose: «Als Unternehmen sehen wir uns mit diesem Gerichtsentscheid in unserem Anliegen bestärkt, die Gesundheitsversorgung dank der Digitalisierung kostengünstiger, besser zugänglich und sicherer zu gestalten» liess sich CEO Walter Oberhänsli zitieren.

Das faktische Versandverbot von rezeptfreien Medikamenten werde mehr und mehr zu einem Relikt, welches im gegenwärtigen Umfeld als anachronistisch und in Corona-Zeiten sogar als gesundheitsschädigend zu beurteilen sei. Dringend wäre nun aus seiner Sicht auch die verpflichtende Einführung des elektronischen Rezepts. (awp/mc/pg)

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