Mindestlöhne in allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen sollen Vorrang vor kantonalen Mindestlöhnen haben. Mit einer Anpassung im Bundesgesetz über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (AVEG) wäre dieser Grundsatz zukünftig gesetzlich verankert.