(Photo by Ján Jakub Naništa on Unsplash) 1.Juni 2021 — 11:18 Uhr Referenzzinssatz für Wohnungsmieten bleibt bei 1,25 Prozent Beim unveränderten Zinssatz im Vergleich zum Vorquartal ergibt sich seit der letzten Bekanntgabe kein neuer Senkungs- oder Erhöhungsanspruch der Mieten.
(Bild: © Eccolo / AdobeStock) 1.Dezember 2020 — 09:06 Uhr Hypothekarischer Referenzzinssatz bei Mieten bleibt bei 1,25 Prozent Da sich der Zinssatz Da im Vergleich zum Vorquartal nicht verändert hat, ergibt sich seit der letzten Bekanntgabe kein neuer Senkungs- oder Erhöhungsanspruch.
(Bild: © Eccolo / AdobeStock) 1.September 2020 — 11:22 Uhr Hypothekarischer Referenzzinssatz bei Mieten bleibt bei 1,25 Prozent Da sich der Zinssatz nicht verändert hat, ergibt sich seit der letzten Bekanntgabe für Mieter kein neuer Senkungs- und für Vermieter kein neuer Erhöhungsanspruch.
(Bild: © Eccolo / AdobeStock) 2.Juni 2020 — 14:20 Uhr Referenzzinssatz für Wohnungsmieten bleibt bei 1,25 Prozent Für Mieter und Vermieter besteht damit kein neuer Anspruch auf Mieterhöhungen oder Mietsenkungen.
(Photo by JFL on Unsplash) 2.März 2020 — 11:26 Uhr Mieter haben nun Anspruch auf Reduktion des Mietzinses Weil der Referenzzinssatz für Wohnungsmieten von 1,5 auf 1,25% gesunken ist, haben Mieter Anspruch auf eine Senkung der Mietzinsen.
(Bild: © Eccolo / AdobeStock) 2.Dezember 2019 — 11:22 Uhr Referenzzinssatz bei Mieten bleibt bei 1,5 Prozent Für Mieter und Vermieter ergibt sich seit der letzten Bekanntgabe des Zinssatzes kein neuer Senkungs- oder Erhöhungsanspruch.
(Bild: © Eccolo / AdobeStock) 2.September 2019 — 09:02 Uhr Referenzzinssatz bei Mietverhältnissen bleibt bei 1,5 Prozent Für Mieter und Vermieter ergibt sich somit kein neuer Senkungs- oder Erhöhungsanspruch.
(Photo by Brandon Griggs on Unsplash) 3.Juni 2019 — 08:52 Uhr Referenzzinssatz für Wohnungsmieten bleibt bei 1,5 Prozent Aus dem unveränderten Zinssatz ergibt sich seit der letzten Bekanntgabe kein neuer Senkungs- oder Erhöhungsanspruch.
(Foto: eccolo - Fotolia.com) 8.April 2019 — 12:55 Uhr Weniger Schlichtungsverfahren zwischen Mietern und Vermietern Bei rund 50% der Fälle kommt es zu einer Einigung zwischen den beiden Parteien.
1.März 2019 — 10:41 Uhr Referenzzinssatz bei Wohnungsmieten bleibt bei 1,5 Prozent Für Mieter und Vermieter ergibt sich daraus kein neuer Senkungs- oder Erhöhungsanspruch.