(Foto: Pexels) 1.Dezember 2022 — 11:37 Uhr Referenzzinssatz für Wohnungsmieten verbleibt bei 1,25 Prozent Da sich der Referenzzinssatz im Vergleich zum Vorquartal nicht verändert hat, ergibt sich seit der letzten Bekanntgabe kein neuer Senkungs- oder Erhöhungsanspruch.
(Photo by Michael (Black) Ritter on Unsplash) 1.September 2022 — 11:29 Uhr Referenzzinssatz für Wohnungsmieten bleibt bei 1,25 Prozent Weder Mieter noch Hausbesitzer können einen Anspruch auf Senkung beziehungsweise auf Anhebung des Mietzinses geltend machen.
(Photo by Ján Jakub Naništa on Unsplash) 1.Juni 2021 — 11:18 Uhr Referenzzinssatz für Wohnungsmieten bleibt bei 1,25 Prozent Beim unveränderten Zinssatz im Vergleich zum Vorquartal ergibt sich seit der letzten Bekanntgabe kein neuer Senkungs- oder Erhöhungsanspruch der Mieten.
(Bild: © Eccolo / AdobeStock) 1.Dezember 2020 — 09:06 Uhr Hypothekarischer Referenzzinssatz bei Mieten bleibt bei 1,25 Prozent Da sich der Zinssatz Da im Vergleich zum Vorquartal nicht verändert hat, ergibt sich seit der letzten Bekanntgabe kein neuer Senkungs- oder Erhöhungsanspruch.
(Bild: © Eccolo / AdobeStock) 1.September 2020 — 11:22 Uhr Hypothekarischer Referenzzinssatz bei Mieten bleibt bei 1,25 Prozent Da sich der Zinssatz nicht verändert hat, ergibt sich seit der letzten Bekanntgabe für Mieter kein neuer Senkungs- und für Vermieter kein neuer Erhöhungsanspruch.
(Bild: © Eccolo / AdobeStock) 2.Juni 2020 — 14:20 Uhr Referenzzinssatz für Wohnungsmieten bleibt bei 1,25 Prozent Für Mieter und Vermieter besteht damit kein neuer Anspruch auf Mieterhöhungen oder Mietsenkungen.
(Photo by JFL on Unsplash) 2.März 2020 — 11:26 Uhr Mieter haben nun Anspruch auf Reduktion des Mietzinses Weil der Referenzzinssatz für Wohnungsmieten von 1,5 auf 1,25% gesunken ist, haben Mieter Anspruch auf eine Senkung der Mietzinsen.
(Bild: © Eccolo / AdobeStock) 2.Dezember 2019 — 11:22 Uhr Referenzzinssatz bei Mieten bleibt bei 1,5 Prozent Für Mieter und Vermieter ergibt sich seit der letzten Bekanntgabe des Zinssatzes kein neuer Senkungs- oder Erhöhungsanspruch.
(Bild: © Eccolo / AdobeStock) 2.September 2019 — 09:02 Uhr Referenzzinssatz bei Mietverhältnissen bleibt bei 1,5 Prozent Für Mieter und Vermieter ergibt sich somit kein neuer Senkungs- oder Erhöhungsanspruch.
(Photo by Brandon Griggs on Unsplash) 3.Juni 2019 — 08:52 Uhr Referenzzinssatz für Wohnungsmieten bleibt bei 1,5 Prozent Aus dem unveränderten Zinssatz ergibt sich seit der letzten Bekanntgabe kein neuer Senkungs- oder Erhöhungsanspruch.