(Photo by Michael (Black) Ritter on Unsplash) 1.März 2022 — 09:38 Uhr Referenzzinssatz für Wohnungsmieten bleibt bei 1,25 Prozent Mieterinnen und Mieter können somit gestützt auf diesen Referenzwert keinen Anspruch auf eine Senkung ihrer Mieten geltend machen.
(Photo by Cytonn Photography on Unsplash) 1.September 2021 — 08:48 Uhr Referenzzinssatz für Wohnungsmieten bleibt bei 1,25 Prozent Auf diesen rekordtiefen Wert war der Satz im März 2020 gefallen.
(Photo by Ján Jakub Naništa on Unsplash) 1.Juni 2021 — 11:18 Uhr Referenzzinssatz für Wohnungsmieten bleibt bei 1,25 Prozent Beim unveränderten Zinssatz im Vergleich zum Vorquartal ergibt sich seit der letzten Bekanntgabe kein neuer Senkungs- oder Erhöhungsanspruch der Mieten.
(Foto: Pixabay) 1.März 2021 — 08:54 Uhr Referenzzinssatz für Wohnungsmieten bleibt bei 1,25 Prozent Mieterinnen und Mieter können somit keinen Anspruch auf eine Senkung ihrer Mieten geltend machen.
(Bild: © Eccolo / AdobeStock) 1.Dezember 2020 — 09:06 Uhr Hypothekarischer Referenzzinssatz bei Mieten bleibt bei 1,25 Prozent Da sich der Zinssatz Da im Vergleich zum Vorquartal nicht verändert hat, ergibt sich seit der letzten Bekanntgabe kein neuer Senkungs- oder Erhöhungsanspruch.
(Bild: © Eccolo / AdobeStock) 1.September 2020 — 11:22 Uhr Hypothekarischer Referenzzinssatz bei Mieten bleibt bei 1,25 Prozent Da sich der Zinssatz nicht verändert hat, ergibt sich seit der letzten Bekanntgabe für Mieter kein neuer Senkungs- und für Vermieter kein neuer Erhöhungsanspruch.
(Bild: © Eccolo / AdobeStock) 2.Juni 2020 — 14:20 Uhr Referenzzinssatz für Wohnungsmieten bleibt bei 1,25 Prozent Für Mieter und Vermieter besteht damit kein neuer Anspruch auf Mieterhöhungen oder Mietsenkungen.
(Photo by JFL on Unsplash) 2.März 2020 — 11:26 Uhr Mieter haben nun Anspruch auf Reduktion des Mietzinses Weil der Referenzzinssatz für Wohnungsmieten von 1,5 auf 1,25% gesunken ist, haben Mieter Anspruch auf eine Senkung der Mietzinsen.
(Bild: OBT) 16.September 2019 — 06:50 Uhr OBT: Ablösung Referenzzinssatz Libor – wie weiter danach? Schneller als gedacht könnte der Libor der Vergangenheit angehören. Insbesondere die Schweiz gibt bei der Ablösung des Referenzzinssatzes Gas.
1.März 2019 — 10:41 Uhr Referenzzinssatz bei Wohnungsmieten bleibt bei 1,5 Prozent Für Mieter und Vermieter ergibt sich daraus kein neuer Senkungs- oder Erhöhungsanspruch.