1.Dezember 2022 — 11:37 Uhr Referenzzinssatz für Wohnungsmieten verbleibt bei 1,25 Prozent Da sich der Referenzzinssatz im Vergleich zum Vorquartal nicht verändert hat, ergibt sich seit der letzten Bekanntgabe kein neuer Senkungs- oder Erhöhungsanspruch.
1.September 2022 — 11:29 Uhr Referenzzinssatz für Wohnungsmieten bleibt bei 1,25 Prozent Weder Mieter noch Hausbesitzer können einen Anspruch auf Senkung beziehungsweise auf Anhebung des Mietzinses geltend machen.
1.März 2022 — 09:38 Uhr Referenzzinssatz für Wohnungsmieten bleibt bei 1,25 Prozent Mieterinnen und Mieter können somit gestützt auf diesen Referenzwert keinen Anspruch auf eine Senkung ihrer Mieten geltend machen.
1.September 2021 — 08:48 Uhr Referenzzinssatz für Wohnungsmieten bleibt bei 1,25 Prozent Auf diesen rekordtiefen Wert war der Satz im März 2020 gefallen.
1.Juni 2021 — 11:18 Uhr Referenzzinssatz für Wohnungsmieten bleibt bei 1,25 Prozent Beim unveränderten Zinssatz im Vergleich zum Vorquartal ergibt sich seit der letzten Bekanntgabe kein neuer Senkungs- oder Erhöhungsanspruch der Mieten.
1.März 2021 — 08:54 Uhr Referenzzinssatz für Wohnungsmieten bleibt bei 1,25 Prozent Mieterinnen und Mieter können somit keinen Anspruch auf eine Senkung ihrer Mieten geltend machen.
1.Dezember 2020 — 09:06 Uhr Hypothekarischer Referenzzinssatz bei Mieten bleibt bei 1,25 Prozent Da sich der Zinssatz Da im Vergleich zum Vorquartal nicht verändert hat, ergibt sich seit der letzten Bekanntgabe kein neuer Senkungs- oder Erhöhungsanspruch.
1.September 2020 — 11:22 Uhr Hypothekarischer Referenzzinssatz bei Mieten bleibt bei 1,25 Prozent Da sich der Zinssatz nicht verändert hat, ergibt sich seit der letzten Bekanntgabe für Mieter kein neuer Senkungs- und für Vermieter kein neuer Erhöhungsanspruch.
2.Juni 2020 — 14:20 Uhr Referenzzinssatz für Wohnungsmieten bleibt bei 1,25 Prozent Für Mieter und Vermieter besteht damit kein neuer Anspruch auf Mieterhöhungen oder Mietsenkungen.
2.März 2020 — 11:26 Uhr Mieter haben nun Anspruch auf Reduktion des Mietzinses Weil der Referenzzinssatz für Wohnungsmieten von 1,5 auf 1,25% gesunken ist, haben Mieter Anspruch auf eine Senkung der Mietzinsen.