(Bild OBT) vor 16 Minuten OBT: Forderungsverzicht durch Gesellschafter – wirksames Instrument zur Unternehmenssanierung Mit der Revision des Aktienrechts, die seit 1. Januar 2023 in Kraft ist, unterliegen Unternehmungen mit Kapitalverlust gemäss Art. 725a OR oder Überschuldung gemäss Art. 725b OR strengeren Vorschriften.